Barbara Schleicher-Rothmund: Bundesverkehrsministerium spricht sich gegen „Ersatzbrücke“ in Wörth aus

12. Mai 2015 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz

Im Berufsverkehr quälen sich oft kilometerlange Autoschlangen über die Rheinbrücke.
Fotos: pfalz-express.de

Mainz/Kreis Germersheim – Verkehrsminister Roger Lewentz teilte aktuell Barbara Schleicher-Rothmund auf ihre Anfrage zu seiner Einschätzung bezüglich einer Ersatzbrücke folgendes mit:

„Der Bau einer Ersatzbrücke mit insgesamt sechs Fahrstreifen ohne eine zweite Rheinbrücke würde ebenfalls zu Stauungen führen, solange ein Abfließen des Verkehrs in Karlsruhe nicht ungehindert möglich ist. Dies kann aus fachlicher Sicht optimal nur mit einer zweiten Rheinbrücke, einer Anbindung an die B 36 und einer anschließenden Nordtangente bis zu BAB A 5 verkehrlich gelöst werden. Darüberhinaus ist eine Instandsetzung des Wörther Troges im Bereich des Knotenpunktes A 65 / B 9 / L 540 ohne zweite Rheinbrücke nicht oder zumindest nur mit sehr hohem technischen Aufwand und bei erheblichen verkehrlichen Behinderungen möglich.

Eine Ersatzbrücke widerspricht ferner dem Bedarfsplan, in dem eine Kapazitätserweiterung der Rheinquerung auf insgesamt 8 Fahrstreifen vorgesehen ist.“

Barbara Schleicher-Rothmund: „Dieser Einschätzung kann ich mich voll und ganz anschließen. Eine zweite Rheinbrücke ist zur Entlastung des Wörther Kreuzes und der Bevölkerung von Lärm und Abgasen insbesondere auf rheinland-pfälzischer Seite die verkehrlich bessere Lösung als eine Ersatzbrücke.“

Wie bereits mitgeteilt, untersucht der Landesbetrieb Mobilität Speyer derzeit, ob eine Ersatzbrücke bei den beengten Verhältnissen auf rheinland-pfälzischer Seite überhaupt bautechnisch möglich wäre. Aufgrund des nicht durchgeführten raumordnerischen Verfahrens in Baden-Württemberg wird diese Überprüfung als ergänzende Variantenuntersuchung in dem Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Wie Verkehrsminister Roger Lewentz in seinem Schreiben weiter ausführt, hat eine länderübergreifende Besprechung mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie den zuständigen baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Behörden im März diesen Jahres ergeben, dass der bisher eingeschlagene Weg der „Erreichung des Baurechts“ für eine zweite Rheinbrücke weiter verfolgt wird.

„Das BMVI hat die Ansicht vertreten, dass sich der Bau einer Ersatzbrücke, die durch die Stadt Karlsruhe gefordert wird, mit der anscheinend bestehenden Möglichkeit der Instandsetzung der Rheinbrücke Maxau hinsichtlich der Mehrkosten und eines neuen erforderlichen Baurechtsverfahrens für eine Ersatzbrücke mit ungewissen Erfolgsaussichten nicht lohnt“, so Lewentz.

Mit einer zweiten Rheinbrücke stünden vier neue Fahrstreifen und mindestens vier Fahrstreifen im Zuge der bestehenden Rheinbrücke zur Überquerung des Rheins zur Verfügung anstelle von nur sechs Fahrstreifen bei einer Ersatzbrücke. Dies würde insbesondere für die Pendler und den Wirtschaftsraum Karlsruhe eine erhebliche Verbesserung darstellen und mehr Sicherheit – z.B. auch im Falle eines Bauunfalles – bieten, wie er kürzlich bei der Schiersteiner Brücke eingetreten ist. (red)

 

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