Kreis Germersheim/Wörth – Der Landesbetrieb Mobilität hat wegen der Einwendungen und Stellungnahmen der Verbände und Naturschutzbehörden zum Bau der zweiten Rheinbrücke ein neues landespflegerisches Konzept erarbeitet.
Das teilte Staatssekretär Günter Kern der Abgeordneten und Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund auf Anfrage mit.
Hauptbestandteil ist die Anlegung von Wasserflächen mit Schilf und Röhricht auf dem ehemaligen Gelände der Ölraffinerie neben der B9 bei Jockgrim. Damit werde ein hochwertiger Ausgleich geschaffen.
Die obere Naturschutzbehörde bestätigte, dass ein „gangbarer Weg“ eingeschlagen wurde. Die von der oberen Naturschutzbehörde angeführten Punkte werden derzeit in die Unterlagen eingearbeitet. Ziel ist es, noch in diesem Jahr einen Planfeststellungsbeschluss zu erlangen.
„Es ist wichtig, dass in dem Verfahren keine Angriffsflächen für die klageberechtigten Naturschutzverbände übrig bleiben, deswegen müssen alle Einwendungen sorgfältig abgearbeitet werden, auch wenn wir uns alle mehr Tempo wünschen würden“, so Schleicher-Rothmund.
Zum Thema Ersatzbrücke schreibt Innenstaatssekretär Kern: „Eine zweite Rheinbrücke ist zur Entlastung des Wörther Kreuzes und der Bevölkerung von Lärm und Abgasen für Rheinland-Pfalz eine verkehrlich bessere Lösung als eine Ersatzbrücke. Mit einer zweiten Rheinbrücke stünden vier neue Fahrstreifen und mindestens 4 Fahrstreifen im Zuge der bestehenden Rheinbrücke zur Überquerung des Rheins zur Verfügung anstelle von nur 6 Streifen bei einer Ersatzbrücke. Dies würde insbesondere für die Pendler und den Wirtschaftsraum Karlsruhe aus unserer Sicht eine erhebliche Verbesserung ermöglichen.“
Schleicher-Rothmund schließt sich dieser Ansicht an: „Eine Nordbrücke soll auch dazu dienen die Verkehrsströme zu entzerren.“
Im Übrigen werde derzeit geprüft, ob eine Ersatzbrücke überhaupt bautechnisch möglich sei. Diese Unterlagen würden Baden-Württemberg nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt. Aufgrund eines nicht durchgeführten raumordnerischen Verfahrens in Baden-Württemberg wird diese Überprüfung als ergänzende Variantenuntersuchung in dem Planfeststellungsverfahren erforderlich.
„Die Diskussion um ein Raumordnungsverfahren ist zwar Schnee von gestern, aber es wäre sicher gut gewesen, wenn Baden-Württemberg analog zu Rheinland-Pfalz ein solches Verfahren durchgeführt hätte. Das wurde auch beim Erörterungstermin im Juli 2013 in Karlsruhe für mich ganz deutlich“, so Schleicher-Rothmund. (red)

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