
Daumen hoch für die Bananenflankenliga
Bildquelle Rolf Epple Stiftung
Billigheim. Die Bananenflankenliga Südpfalz e.V. steht vor einer wichtigen Herausforderung: Nach zehn Jahren unentgeltlicher Nutzung des TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim-Busses für Fahrten zu Auswärtsturnieren, die teilweise mehrere hundert Kilometer entfernt sind, ist der Bus nun defekt und nicht mehr nutzbar.
Um den jungen Sportlern weiterhin die Teilnahme an diesen wichtigen Turnieren zu ermöglichen, benötigt der Verein dringend einen neuen Bus.
Dank der Unterstützung von Aktion Mensch besteht nun die Möglichkeit, Ersatz für die Bananenflankenliga-Kids zu beschaffen. Eine große Summe wird von Aktion Mensch übernommen, jedoch bleibt eine erhebliche Finanzierungslücke, die es zu schließen gilt.
Die Sparkasse Südpfalz hat sich sofort bereit erklärt, das Inklusionsprojekt zu unterstützen. Bei der heutigen Scheckübergabe waren Sparkassen Vorstand Benjamin Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt anwesend, um ihre Unterstützung für die Bananenflankenliga zu zeigen. „Ein riesiges Dankeschön von allen Kids für die tolle Unterstützung!“, so die Reaktion der jungen Sportler.
In diesem Jahr feiert die Bananenflankenliga Südpfalz ihre 10. Saison der Kooperation, und viele der Kinder sind von Anfang an dabei. „Es ist einfach überragend zu sehen, welche Entwicklung alle genommen haben“, betont Markus Degen, der Trainer der Bananenflanke Südpfalz . „Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Bananenflankenliga-Kids auch weiterhin aktiv am Sportleben teilnehmen können“, so Degen.
Wer die Aktion zugunsten der Bananenflankenliga Südpfalz auch finanziell unterstützen möchte, kann dies über die gemeinnützige Rolf Epple Stiftung tun.
Rolf Epple Stiftung
Stichwort: Bananenflanke Südpfalz
IBAN: DE40 6409 0100 0445 5660 00
BIC: VBRTDE6R
Website: www.rolf-epple-stiftung.de
Info der Stiftung
Wir garantieren die ausschließliche Verwendung für den genannten Zweck und von der Rolf Epple Stiftung erhalten Sie unverzüglich eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Zur Vermeidung des Arbeitsaufwandes bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung zur steuerlichen Geltendmachung der Spende. Als Nachweis reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts aus, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt.
Diese Regelung des vereinfachten Spendennachweises wird bei der Rolf-Epple-Stiftung aus Landau i.d. Pfalz angewandt und somit stellt die Rolf-Epple-Stiftung mit Sitz in Rheinland-Pfalz bei Spenden bis 300 Euro keine Spendenbescheinigung aus.

