Freitag, 19. April 2024

Bahnhofsvorplatz in Neustadt: Detailplanung für Umbau kann beginnen

21. Januar 2022 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional

Neustadter Rathausinnenhof
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Neustadt. In Neustadt an der Weinstraße können die Detailplanungen für den Umbau des Bahnhofsvorplatzes samt Busbahnhof beginnen.

Der Stadtrat hat einem Mainzer Landschaftsarchitekturbüro den entsprechenden Auftrag erteilt. Damit geht das städtebauliche Großprojekt einen entscheidenden Schritt voran. Über die vorliegende Entwurfsplanung, die im Anschluss an einen Architektenwettbewerb erstellt wurde, waren sich Verwaltung und Stadtrat bereits einig.

Baudezernent Bernhard Adams rechnet in Kürze mit dem seit mehr als einem Jahr erwarteten Zuwendungsbescheid des Landes. Damit ist die weitere Finanzierung des Projekts gesichert und die Ausführungsplanung durch die Mainzer Landschaftsarchitekten sowie die Vorbereitung der Ausschreibung für die Baufirmen können starten.

Detailliert wird nun erarbeitet, wie die Frei- und Verkehrsanlagen inklusive Überdachungen am Busbahnhof sowie das Projekt „Wasser auf dem Platz“ realisiert werden sollen. Wichtig hierbei sind auch die Planungen für unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen.

Schon lange ist klar, dass der gesamte Platz mit dem Busbahnhof in die Jahre gekommen ist und nicht mehr die Anforderungen an einen modernen ÖPNV-Knotenpunkt erfüllt. Aktuell weist er gestalterische und funktionale Mängel auf.

Eine vergaberechtliche Begutachtung hat ergeben, dass alle bisher beauftragten Planungsleistungen rechtskonform vergeben wurden.

Im vergangenen Jahr war es jedoch notwendig, weitere Detailplanungen europaweit – und damit relativ zeitintensiv – auszuschreiben. Gesetzlich vorgeschrieben war ein aufwändiges Verhandlungsverfahren plus Teilnahmewettbewerb.

Mit dem nun erfolgten Stadtratsbeschluss erhält jenes Mainzer Unternehmen den Zuschlag, das auch die bereits entscheidenden Vorplanungen erarbeitet hat. Wie gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.

Der tatsächliche Baubeginn wird aufgrund der langen Vorlaufzeit für den Zuwendungsbescheid und die notwendige europaweite Ausschreibung der Bauleistungen dann 2023 erfolgen.

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