
Die Bundesstraße 10 quert kreuzungsfrei den Pfälzerwald, meist drei- oder vierspurig. Hier Blick von der Überführung der Ausfahrt Hauenstein Richtung Landau – Karlsruhe.
Foto: W. G. Stähle
Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) hat in Hauenstein über den Stand des Ausbaus der Bundesstraße 10 informiert.
Das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz hat demnach einen wichtigen Fortschritt erzielt: Für den geplanten Tunnelabschnitt zwischen Wellbachtal (B48) und der Anschlussstelle Annweiler-Ost ist kein Linienbestimmungsverfahren erforderlich. Das Fernstraßen-Bundesamt bestätigte, dass das Verfahren entfallen kann. Dadurch verkürzt sich die Planungszeit um ein bis zwei Jahre. Schmitt sprach von einem Meilenstein.
Der Ausbau der B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau soll die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der wichtigen Ost-West-Verbindung in Rheinland-Pfalz verbessern. Die Anwohner entlang der bisherigen Strecke würden somit von Lärm und Schadstoffbelastung entlastet, so Schmitt.
Bauabschnitte:
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Im Herbst 2025 beginnen die Bauarbeiten für den dreistreifigen Ausbau der B10 bei Hauenstein („Felsnase“) mit Rodungsarbeiten.
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Der Abschnitt zwischen Godramstein und Landau ist bereits bis zur Anschlussstelle „Landau-Zentrum“ vierstreifig ausgebaut.
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Die Rastanlage bei Wilgartswiesen befindet sich im Bau, ebenso der Umbau der Anschlussstelle westlich von Wilgartswiesen an die K56.
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Die neue Radwegbrücke über die B10 bei Landau ist freigegeben und Teil der Pendlerradroute.
Planungsabschnitte:
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Für den Tunnelabschnitt zwischen Wellbachtal und Annweiler-Ost wurde nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens die Variante „B1+“ als raumverträglichste Lösung festgelegt. Mit dem Wegfall des Linienbestimmungsverfahrens kann nun in die Detailplanung eingestiegen werden.
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Für den vierstreifigen Ausbau zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein wurden drei Varianten geprüft. Das Ergebnis liegt dem Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung vor.
Hintergrund
Das Linienbestimmungsverfahren dient im Straßenbau in der Regel dazu, nach einem Raumordnungsverfahren die genaue Linienführung einer Straße festzulegen. Zuständig ist seit 2021 das Fernstraßen-Bundesamt. In diesem Fall kam das Amt nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein solches Verfahren für den genannten B10-Abschnitt nicht erforderlich ist.

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