
Bei vor-Ort-Begehungen mit dem städtischen Umweltamt und Prof. Dr. Carsten Brühl der RPTU können sich von Ameisenfall betroffene Anwohner informieren.
Quelle: Stadt Landau
Landau. Vor-Ort-Begehungen, individuelle Beratung und eine zentrale Meldestelle: Die Stadt Landau greift Bürgern, die von der Ameisenart Tapinoma magnum betroffen sind mit vielfältigen Angeboten unter die Arme.
In jüngster Zeit häufen sich in Landau Beobachtungen ungewöhnlich aktiver Ameisen. Besonders auffällig ist dabei das verstärkte Auftreten der Art Tapinoma magnum, die inzwischen in mehreren Bereichen der Kernstadt sowie im Stadtdorf Godramstein gesichtet oder vermutet wird. Ihr Vorkommen auf Gehwegen, Spielplätzen, in Gärten und Häusern sorgt vielerorts für Verunsicherung. Um dem zu begegnen, unterstützt die Stadt Landau betroffene Bürger jetzt aktiv.
„Wir stellen ab sofort unter www.mitredeninLD.de umfangreiche Informationen zu Tapinoma Magnum zur Verfügung“, erklärt Oberbürgermeister Dominik Geißler. „Dort finden sich unter anderem Hintergründe zur Ameisenart, ein FAQ, Kontaktmöglichkeiten und der Mängel- und Ideenmelder, über den unkompliziert Hinweise oder Fragen eingereicht werden können.“
„Landauer, die Tapinoma magnum in ihrem Wohnumfeld vermuten und individuelle Beratung wünschen, können ab sofort einen Termin vereinbaren“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann. „Wir danken Prof. Dr. Carsten Brühl von der RPTU Landau, der sich bereit erklärt hat, gemeinsam mit dem städtischen Umweltamt befallene Stellen zu besichtigen und eine Artbestimmung vorzunehmen.“ So könne die Stadtverwaltung sich auch einen Überblick über das tatsächliche Ausmaß des Befalls verschaffen.
Die ersten Termine finden am Mittwoch, 25. Juni, von 9 bis 13 Uhr und Donnerstag, 26. Juni, von 16:30 bis 18 Uhr im Stadtdorf Godramstein statt. Interessierte können sich unter ameisen@landau.de anmelden und erhalten dann einen persönlichen Termin. Weitere Termine sind in Planung.
Wichtig zu wissen: Die Art Tapinoma magnum ist für Menschen ungefährlich, kann jedoch bei starkem Auftreten zu einer erheblichen Belastung werden – etwa in Gärten, auf Terrassen oder in Wohnräumen. Weil Tapinoma magnum nicht unter Naturschutz steht, dürfen Privatpersonen Maßnahmen zur Eindämmung ergreifen. Vor einem Eingreifen empfiehlt es sich allerdings, die Art eindeutig zu bestimmen – denn einheimische Ameisenarten stehen unter Schutz und dürfen nicht bekämpft werden.
Eine Melde- oder Bekämpfungspflicht für Tapinoma magnum besteht aktuell nicht. Im öffentlichen Raum kontrolliert die Stadtverwaltung die bekannten Stellen regelmäßig, um etwaige Auswirkungen auf Wege und Straßen zu begrenzen. Bei starkem Befall werden gezielt Maßnahmen ergriffen.
Wie geht es weiter? Wenn die Begehungen abgeschlossen sind, findet eine Informationsveranstaltung für Betroffene und Interessierte statt. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

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