
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Pfalz-Express
RLP – Im juristischen Streit um Äußerungen der ehemaligen Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), zieht die AfD vor das höchste deutsche Gericht.
Wie der Landesverband mitteilt, hat er am vergangenen Freitag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Gegenstand ist ein Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs vom 2. April 2025 (Az. VGH O 11/24), das die Partei für verfassungswidrig hält.
In dem Urteil hatte der Verfassungsgerichtshof eine Verletzung der gebotenen politischen Neutralität durch Dreyer zwar festgestellt, diese jedoch als gerechtfertigt bewertet. Zur Begründung führten die Richter an, die Äußerungen Dreyers seien „zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zulässig gewesen. Damit wich das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab, das bei Verstößen gegen die Neutralitätspflicht in der Vergangenheit strenge Maßstäbe angelegt hatte.
Der Landesvorsitzende der AfD Rheinland-Pfalz, Dr. Jan Bollinger, kritisiert diese Haltung scharf: „Gleiches Recht für alle Parteien und politische Neutralität von Amtsträgern sind Grundpfeiler eines fairen demokratischen Wettstreits.“ Wenn ein Gericht beginne, diese Prinzipien auszusetzen, sei das „ein Alarmzeichen für Rechtsstaat und Demokratie“. Zwar dürften sich Politiker selbstverständlich privat äußern, betont Bollinger – dies dürfe jedoch nicht unter Ausnutzung ihres öffentlichen Amts geschehen. „Ein Ministerpräsident sollte den Anspruch haben, Ministerpräsident aller Bürger zu sein“, so der AfD-Politiker.
Auch Robin Classen, Justiziar des Landesvorstands, übt deutliche Kritik an der Argumentation des Verfassungsgerichtshofs. Dieser verfange sich in einem „Zirkelschluss“, wenn er akzeptiere, dass der „von der Landesregierung kontrollierte Verfassungsschutz“ eine Partei als extremistisch einstufe – und dies dann wiederum der Regierung als Rechtfertigung für die Missachtung des Neutralitätsgebots diene. Die Abweichung von der Linie des Bundesverfassungsgerichts sei „offenkundig“, so Classen.

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