Freitag, 19. April 2024

Nuklearia: Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht

25. April 2022 | Kategorie: Nachrichten, Nordbaden, Panorama

Foto: Nuklearia e.V.

Karlsruhe – Zwölf Beschwerdeführer haben am 22. April 2022 Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Fast alle Beschwerdeführer sind Mitglieder des Vereins Nuklearia e. V.

„Atomausstieg ist verfassungswidrig geworden“

Nach Auffassung der Beschwerdeführer ist das Atomgesetz unter anderem durch verschärfte Anforderungen zum Klimaschutz verfassungswidrig geworden. Außerdem zeigten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Entwicklungen in der Kerntechnik, dass die Kernenergie keineswegs als Hochrisikotechnologie einzustufen sei, hieß es weiter zur Begründung. Die Fortschritte in Wissenschaft und Technik hätten dem Atomausstieg die Grundlage entzogen und ihn verfassungswidrig gemacht.

Der Gesetzgeber habe es aber bisher unterlassen, dies zu berücksichtigen. Er sei verpflichtet, die Risiken der Kernenergie neu zu bewerten und sie gegen ihren Nutzen abzuwägen, wenn neue Tatsachen oder Einschätzungen vorlägen, so die Beschwerdeführer.

Beschwerdeführer der Nuklearia ziehen zur Abgabe der Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg zum Bundesverfassungsgericht.
Foto: Nuklearia e.V.

„Risiken durch den Atomausstieg“

Weiter heißt es: „Durch den Atomausstieg ergeben sich eigene Risiken. Strom, der nicht mehr aus Kernkraftwerken stammt, muss auf andere Weise erzeugt oder eingespart werden. Energieeffizienz und erneuerbare Energien helfen dabei aber nur begrenzt. Wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, werden vermehrt fossile Energien wie Kohle, Gas oder Öl verbrannt. Dies trägt zu Klimawandel und Luftverschmutzung bei.“

Der Krieg in der Ukraine zeige zudem, dass die ausreichende Versorgung mit fossilen Brennstoffen keine Selbstverständlichkeit sei. Dies erhöhe das Risiko größerer Versorgungsausfälle. Doch selbst wenn es Deutschland gelingen sollte, genügend Kohle, Gas und Öl außerhalb Russlands auf dem Weltmarkt einzukaufen, so wäre dies nur mit erheblich höheren Preisen möglich.

„Gesetzgeber muss Atomgesetz wieder verfassungskonform machen“

Auf diese Weise gefährde der Atomausstieg die Freiheitsrechte und die Gesundheit der Beschwerdeführer. „Der Gesetzgeber hat diese Risiken durch den Atomausstieg bislang nicht erkannt. Und er hat sie bislang nicht gegen die neu bewerteten Risiken der Kernenergie abgewogen.“ Dieses Unterlassen rügen die Beschwerdeführer. Sie sehen ihre Grundrechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit durch den Atomausstieg in Gefahr. Nun hoffen sie auf einen entsprechenden Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Der soll den Gesetzgeber veranlassen, das Atomgesetz wieder verfassungskonform zu machen: Durch Rücknahme des Atomausstiegs.

Nuklearia-Infostand in Karlsruhe

Die Nuklearia hatte vor Einreichen der Verfassungsbeschwerde einen Infostand auf dem Marktplatz in Karlsruhe durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit unterzeichneten die Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde.

Gegen 16 Uhr zogen Beschwerdeführer und weitere Demonstranten zum Bundesverfassungsgericht. Drei von ihnen durften, begleitet von Pressevertretern, den befriedeten Bezirk des Gerichts betreten, um den Umschlag mit der Verfassungsbeschwerde in den Briefkasten einzuwerfen.

 

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