
Foto: dts Nachrichtenagentur
Unmittelbar vor der Kanzlerwahl am Mittwoch ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die in Berlin geltenden Corona-Maßnahmen gescheitert.
Elf Bundestagsabgeordnete – dem Vernehmen nach von der AfD – hatten Karlsruhe angerufen, weil in Berlin Übernachtungen in Hotels nur unter der 2G-Bedingung erlaubt sind. Die nach eigenen Angaben ungeimpften und außerhalb Berlins lebenden Kläger sahen sich in ihren Abgeordnetenrechten verletzt, weil sie durch diese Regeln an der Teilnahme der Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag am Mittwoch gehindert seien.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde aber nicht einmal zur Entscheidung an. Die sei unzulässig unter anderem aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes. Der Subsidiaritätsgrundsatz besagt, dass zuerst der „normale“ Rechtsweg beschritten und auch sonstige prozessuale Mittel ausgeschöpft werden müssen, um die behauptete Rechtsverletzung abzuwenden. Außerdem seien die Anträge nicht ausreichend begründet worden, so die Karlsruher Richter. (dts Nachrichtenagentur/red)
Info:
Original Rechtsschrift: „Weil sie weder bezüglich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes noch bezüglich der geltend gemachten Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten den Begründungsanforderungen genügt.“ (Beschluss vom 6. Dezember 2021, 2 BvR 2164 /21).

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