Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker

27. November 2017 | Kategorie: Nachrichten, Wirtschaft
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Stuttgart  – Das Landgericht Stuttgart hat eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen den Gründer der Schlecker-Drogeriemärkte, Anton Schlecker, verhängt.

Seine beiden Kinder sollen jeweils mehr als zweieinhalb Jahre in Haft, urteilte das Gericht am Montag.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anton Schlecker unter anderem betrügerischen Bankrott vorgeworfen. Sie hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert. Den Kindern wurde außerdem Insolvenzverschleppung und Untreue vorgeworfen.

Der Drogeriegründer hatte die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Drogeriemarktkette war 2012 in die Insolvenz gegangen.

Rossmann-Gründer: Schlecker-Urteil ist eine große Überraschung

Dirk Roßmann, Gründer der Drogeriemarktkette Rossmann, zeigt sich von dem Urteil im Schlecker-Prozess erstaunt. „Das Urteil ist für uns eine große Überraschung“, sagte Roßmann der „Heilbonner Stimme“

„Dass trotz der besonderen Konfliktsituation durch die enge Beziehung zu den Eltern, Meike und Lars nicht auf Bewährung verurteilt wurden, ist für Außenstehende nicht leicht zu begreifen.“

Anders sieht Roßmann das Urteil gegen den Schlecker-Gründer Anton Schlecker: „Dagegen erscheint die Bewährungsstrafe für Anton Schlecker – auch aus Sicht eines berechtigten Gläubigerschutzes – nicht überzogen.“

(dts Nachrichtenagentur)

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