Berlin – Der Sänger Xavier Naidoo hat gelassen auf die Entscheidung des NDR reagiert, ihn nun doch nicht beim „Eurovision Song Contest“ (ESC) für Deutschland antreten zu lassen.
„Vor einigen Monaten ist die ARD auf mich zugekommen und hat mich gebeten, im nächsten Jahr für Deutschland beim `Eurovision Song Contest` in Stockholm anzutreten“, schrieb der Sänger am Samstag auf Facebook. „Das war der alleinige Vorschlag der ARD.“
Er habe „nach reichlicher Überlegung schließlich zugesagt“, da „dieser Wettbewerb ein ganz besonderes Ereignis für mich gewesen wäre“, so Naidoo. “
Wenn sich nun kurz nach unserer vertraglichen Einigung mit dem NDR und dem Abschluss aller Vorbereitungen die Planungen der ARD durch einseitige Entscheidung geändert haben, dann ist das ok für mich. Meine Leidenschaft für die Musik und mein Einsatz für Liebe, Freiheit, Toleranz und Miteinander wird hierdurch nicht gebremst.“ (dts Nachrichtenagentur)

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Bin etwas konfus, habe etwas auf der Seite des Bundestages gefunden und frage mich so einiges:
Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
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