Wohngeldreform: Pirmasens richtet Service-Hotline für Ratsuchende ein

27. Dezember 2022 | Kategorie: Finanzen, Ratgeber, Südwestpfalz und Westpfalz
Antrag Sozialleistungen

Foto: Stadt Pirmasens

Pirmasens – Zum 1. Januar 2023 tritt die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldreform in Kraft. Auch viele Menschen in Pirmasens werden durch den staatlichen Mietzuschuss im Angesicht von Inflation und Energiekrise entlastet.

Die Stadtverwaltung rechnet mit einem signifikanten Anstieg der Anträge. Ratsuchende können sich ab sofort im Internet und über eine zentrale Service-Hotline informieren.

„Die Wohngeldreform ist sinnvoll und kommt zur richtigen Zeit“, betont Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU). Gerade Menschen mit geringen Einkommen bräuchten vor dem Hintergrund der rasant steigenden Lebenshaltungskosten und der Unsicherheit durch die Energiekrise eine klare Perspektive. Er appelliert deshalb an die Pirmasenser, insbesondere auch an Senioren die nur eine kleine Rente beziehen, das Angebot anzunehmen und nicht aus falscher Scham auf den eventuell bestehenden Anspruch zu verzichten.

Gustav Rothhaar, der Leiter des Amts für Jugend und Soziales, rechnet mit einer Vervielfachung der anspruchsberechtigten Haushalte. Gleichzeitig werde auch das Wohngeld für jene 830 Haushalte im Durchschnitt erhöht, die bereits heute Wohngeld empfangen.

Die Regelung stellt die Kommunen und ihre Sozialämter vor große Herausforderungen in Bezug auf die Umstellung der IT-Systeme und den personellen Mehrbedarf. Darauf bereitet sich die Stadtverwaltung Pirmasens seit Wochen organisatorisch vor.

„Ziel ist es, die Anliegen der Berechtigten so schnell und gründlich wie möglich zu bearbeiten und eine Auszahlung in die Wege zu leiten“, so Rothhaar. Trotzdem werde es voraussichtlich zu Wartzeiten kommen, für die der Amtsleiter schon jetzt um Verständnis wirbt: „Die Bewilligung und Prüfung von Wohngeldanträgen ist ein aufwändiger Vorgang, in dem jeder Einzelfall betrachtet werden muss und trifft Arbeitsbereiche, die ohnehin schon stark belastet sind“.

Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle möchten laut Stadt allen Ratsuchenden „unbürokratisch und schnell“ zur Seite stehen. Alle wesentlichen Informationen sind im Internet unter www.pirmasens.de/wohngeld zusammengefasst. Dort finden Interessierte auch Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ’s), die fortlaufend aktualisiert werden.

Zu finden ist hier außerdem ein Antragsformular für das Wohngeld, das bequem heruntergeladen werden kann. Formulare in Papierform gibt es darüber hinaus an der Infotheke des Amts für Jugend und Soziales in der Maler-Bürkel-Straße 33.

Über die Homepage können Ratsuchende auch einen kostenloser Wohngeldrechner des zuständigen Bundesministeriums ansteuern. Das Programm gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch auf die staatliche Leistung besteht.

Ab sofort ist zudem eine Telefon-Hotline geschaltet, die unter der Rufnummer 06331/877-126 zu erreichen ist. Die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde sind montags bis mittwochs in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr zu erreichen. Die Berater stehen auch in der Woche nach Weihnachten zwischen Dienstag, 27. und Freitag, 30. Dezember 2022, zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, jedoch empfehlenswert.

In den vergangenen Tagen haben das Sozialamt vermehrt Fragen von Bürgern zum sogenannten Heizkostenzuschuss II. erreicht. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, erfolgt die Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern.

Für die Bewilligung und Auszahlung dieses einmaligen Heizkostenzuschusses ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Alle Personen, die im Zeitraum September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld- oder BAföG-Leistungen erhalten haben, werden diesen Heizkostenzuschuss erhalten. Die Auszahlung für die Empfänger der Wohngeldleistungen wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2023 erfolgen.

Hintergrund:

Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen dar, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Mieter erhalten Wohngeld als Mietzuschuss. Wohngeld können Bürger nur erhalten, wenn sie einen Antrag bei der Stadtverwaltung Pirmasens, Amt für Jugend und Soziales stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Die Wohngeldreform mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des Entlastungspaktes der Bundesregierung. Wohngeld soll als Zuschuss zu den Kosten für Miete oder eigenen Wohnraum dienen.

Wohngeld können grundsätzlich alle einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger beantragen, unabhängig davon, ob die Personen erwerbsfähig sind oder nicht. Hierbei ist es auch unerheblich, ob sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen. Eine parallele Auszahlung anderer Unterstützungsleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) ist nicht möglich.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben dagegen Personen, die

  • gar kein Einkommen oder Vermögen haben
  • andere Sozialleistungen (z.B. nach dem SGB II oder SGB XII) beziehen
  • als alleinlebender Auszubildender oder Student einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben (auch wenn die Leistungen z.B. wegen Anrechnung des Einkommens der Eltern tatsächlich nicht gewährt werden)
  • über ein erhebliches Vermögen verfügen. Von einem erheblichen Vermögen wird in der Regel bei über 60 000 Euro für den Haushaltsvorstand plus 30 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied ausgegangen.
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