In Wörth bleibt die Grundsteuer auch im kommenden Jahr unverändert, nachdem der Stadtrat einem Antrag der SPD-Fraktion gegen den Verwaltungsvorschlag zur Erhöhung zugestimmt hat.
Die Stadtverwaltung hatte eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 465 auf 530 Prozentpunkte vorgeschlagen, um Einnahmeverluste durch die Grundsteuerreform zu kompensieren. Die Reform reduziert das Steueraufkommen der Stadt um etwa 500.000 Euro, vor allem aufgrund einer niedrigeren Bewertung von Gewerbegrundstücken, die in Wörth zahlreich vorhanden sind.
Die SPD-Fraktion begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass Bürger bereits durch frühere Steueranpassungen deutlich belastet wurden. Fraktionsvorsitzender Mario Daum argumentierte, dass weitere Belastungen für private Grundstückseigentümer nicht hinnehmbar seien, insbesondere angesichts der Entlastung von Gewerbegrundstücken. Stattdessen schlug die SPD vor, die Gewerbesteuer auf 450 Prozentpunkte zu erhöhen, was jedoch keine Mehrheit im Stadtrat fand.
Ebenfalls unterstützt wurde ein Vorschlag der CDU-Fraktion, die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen unverändert zu belassen. Die Entscheidung des Stadtrats, die Grundsteuerhebesätze bei 345 Prozentpunkten für die Grundsteuer A und 465 für die Grundsteuer B zu belassen, fiel einstimmig.
Darüber hinaus setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass ab 2026 getrennte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke möglich sein sollen, um eine differenzierte steuerliche Belastung zu gewährleisten.
Die Ablehnung der Erhöhung der Gewerbesteuer könnte laut Daum jedoch die Finanzierung notwendiger Sanierungsprojekte erschweren, darunter die Friedhofshalle Maximiliansau, die Bienwaldhalle, das Sportzentrum Schaidt, sowie Sanierungen an Grundschulen und Kitas.
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