Wörth/Bietigheim: Waghalsige Flucht mit gestohlenem Auto endet im Gefängnis

30. Mai 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Nordbaden

Symbolbild Pfalz-Express.

Wörth/Bietigheim – Nach einem Fahrzeugdiebstahl in der Nacht auf den 27. Mai in Wörth ist es am Dienstagvormittag mit dem gestohlenen BMW X3 zu einer rasanten Verfolgungsfahrt gekommen.

Der gesuchte Wagen tauchte kurz vor 10 Uhr bei Rheinstetten auf und wurde von Polizisten aufgespürt. Der BMW sollte dann von Beamten des Polizeipostens Rheinstetten und des Autobahnpolizeireviers Karlsruhe kontrolliert werden.

Der bis dahin unbekannte Fahrer hatte allerdings kein Interesse an einer polizeilichen Kontaktaufnahme und flüchte auf die B 36 in Richtung Rastatt.

Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf. Als es sich abzeichnete, dass sich die Flucht über Durmersheim nach Rastatt ausweitete, wurden weitere Streifenbesatzungen des örtlichen Polizeireviers hinzugezogen.

Während der knapp 20 Minuten andauernden Verfolgungsfahrt wurden laut Polizei etliche Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Versuch, sich den Hütern des Gesetzes zu entziehen, nahm dann gegen 10.10 Uhr ein abruptes Ende.

Vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit kam der Flüchtige auf der B 36 in Höhe der Abfahrt Bietigheim Nord von der Fahrbahn ab, überfuhr zwei Verkehrsinseln und kollidierte mit der Leitplanke.

Ein letzter Fluchtversuch zu Fuß des leicht verletzten Unfallfahrers endete mit der vorläufigen Festnahme. Der Beifahrer blieb unversehrt. Bei dem 17-Jährigen klickten allerdings ebenfalls die Handschellen.

Wie sich bei der Überprüfung des 22-Jährigen Fahrers zeigte, könnte auch der Einfluss von Betäubungsmitteln zu der halsbrecherischen Fahrt und zum Unfall geführt haben. Ferner ist der 22-Jährige nicht im Besitz eines Führerscheins.

Die am BMW angebrachten Kennzeichen wurden zuvor in Wörth gestohlen, wie die Recherchen ans Tageslicht brachten. Bei der Durchsuchung des stark beschädigten BMW fanden die Ordnungshüter geringe Mengen an Marihuana, zwei Waffen und ein Messer. Sämtliche Gegenstände wurden sichergestellt.

Im Verlauf der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass Justitia noch reges Interesse an dem 22 Jahre alten Mann hatte. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach einer ärztlichen Versorgung seiner durch den Unfall erlittenen Blessuren endete die waghalsige Flucht vor den Gesetzeshütern in einer Justizvollzugsanstalt.

Der jugendliche Beifahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt und in die Hände eines Erziehungsberechtigten übergeben. Inwieweit er und der nun Inhaftierte an dem Auto- und dem Kennzeichendiebstahl beteiligt sind, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

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