Montag 12.Oktober 2026

Westerwald: Wolf GW2478m darf vorerst abgeschossen werden

7. Oktober 2026 | Kategorie: Rheinland-Pfalz

Symbolbild: Pfalz-Express

Koblenz/Westerwald – Der Wolf mit der Kennung GW2478m darf im Westerwald vorerst abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag gegen die Jagdgenehmigung abgelehnt. Eine Umweltvereinigung wollte damit verhindern, dass der Wolf geschossen werden darf.

Der Westerwaldkreis hatte die Genehmigung im September für bestimmte Jagdreviere erteilt. Hintergrund sind zahlreiche Angriffe auf Nutztiere. Seit 2023 werden dem Wolfsrüden insgesamt 31 sogenannte Rissereignisse in Rheinland-Pfalz und Hessen zugerechnet. Dabei wurden mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt.

Nach Angaben des Gerichts hat sich die Lage in diesem Jahr deutlich zugespitzt. Die Zahl der Angriffe nahm 2026 erheblich zu. Die Richter gehen deshalb davon aus, dass weitere Nutztiere gerissen werden könnten.

Gericht sieht Gefahr weiterer Angriffe

Ganz eindeutig ist die rechtliche Lage trotzdem nicht. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich klar, dass im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden konnte, ob die Abschussgenehmigung in allen Punkten rechtmäßig ist.

Eine offene Frage betrifft den Herdenschutz. So muss noch geklärt werden, ob höhere Elektrozäune die Tiere ausreichend schützen könnten und ob solche Maßnahmen den Weidetierhaltern zugemutet werden können.

Für die aktuelle Entscheidung wog jedoch die Gefahr weiterer Angriffe schwerer. Das Gericht berücksichtigte dabei auch, dass der Schutzstatus des Wolfs inzwischen abgesenkt wurde.

Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen befindet sich die Wolfspopulation in Deutschland außerdem in einem günstigen Erhaltungszustand. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf geht davon aus, dass der Abschuss von GW2478m weder den deutschen Wolfsbestand noch die Population in der Region nachhaltig beeinträchtigen würde.

Auch für das Greifensteiner Rudel erwarten die Fachleute keine gravierenden Folgen. In benachbarten Rudeln und innerhalb des Rudels gebe es andere Rüden, die die Position von GW2478m übernehmen könnten.

Streit um den Wolf geht weiter

Damit ist die Sache allerdings noch nicht beendet. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.

Bis dort eine andere Entscheidung fällt, bleibt die Abschussgenehmigung bestehen. GW2478m darf damit weiterhin in den dafür festgelegten Revieren gejagt werden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz stammt vom 1. Oktober 2026 (Az. 1 L 1120/26.KO).

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