Montag 12.Oktober 2026

Gericht stoppt Abschuss von Wolf GW 1896m

22. Juni 2026 | Kategorie: Allgemein, Panorama

Symbolfoto Wolf
Naturschutzinitiative e.V. / Harry Neumann

Arnsberg/Olpe. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den geplanten Abschuss des Wolfs GW 1896m vorerst verboten. Die Genehmigung des Kreises Olpe war nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig.

Das Gericht gab der Naturschutzinitiative e.V. (NI) recht. Der Wolf darf vorerst nicht geschossen werden.

Warum das Gericht den Abschuss stoppt

Das Gericht sagt ganz klar: Bevor ein Wolf getötet wird, müssen die Schafhalter und Tierbesitzer zuerst selbst etwas tun. Sie müssen ihre Tiere richtig schützen. Erst wenn das nicht hilft, darf über einen Abschuss nachgedacht werden.

Was müssen die Tierhalter tun?

  • Starke Elektrozäune gegen Wölfe aufbauen
  • Herdenschutzhunde einsetzen
  • Zäune auch gegen Untergraben und Überspringen sichern

Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützen die Tiere nicht nur vor Wölfen, sondern auch vor schlechtem Wetter.

Wichtige Zahlen aus dem Gerichtsbeschluss

In den letzten fünf Jahren gab es 47 Angriffe des Wolfs auf Schafe. In 40 von diesen 47 Fällen hatten die Tierhalter keinen ausreichenden Schutz für ihre Tiere! Das Gericht ist überzeugt: Wenn die Bauern bessere Zäune und Schutzmaßnahmen nutzen, passiert deutlich weniger. Gute Zäune mit Strom können Wölfe sogar aktiv vertreiben.

Weitere Aussage des Gerichts

Würde man bei jedem Wolf, der mal ein Schaf reißt, sofort den Abschuss genehmigen, müsste bald jeder neu auftauchende Wolf erschossen werden. Das sei nicht richtig.

Naturschutzinitiative: „Erst schützen, nicht gleich schießen“

Wolfsexpertin Gabriele Neumann von der Naturschutzinitiative sagt:„Wenn man die Elterntiere erschießt, verhungern die Welpen qualvoll. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch unethisch. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart.“

Sie fordert: Die Tierhalter müssen zuerst ihre Pflicht erfüllen und ihre Herden schützen. „Herdenschutz funktioniert, wenn man ihn richtig macht. Das ist wissenschaftlich bewiesen.“

Zusammengefasst:

Das Gericht meint: Schutz vor Abschuss. Die Schafhalter sind zunächst verpflichtet, ihre Tiere mit Zäunen und Hunden schützen. Nur wenn das nicht reicht, darf später noch einmal über einen Abschuss gesprochen werden. 

 

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