Dienstag 9.Juni 2026

Naturschutzinitiative kritisiert Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes scharf

„Hass gegen ein unliebsames Wildtier“

5. Dezember 2025 | Kategorie: Allgemein, Panorama

Europäischer Wolf
Quelle: Harry Neumann

Berlin – Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Bundesjagdgesetzes als „historisches Dokument der Naturvergessenheit“ bezeichnet und fordert dessen sofortige Rücknahme.

Der Entwurf sieht unter anderem die Überführung des Wolfs in das Jagdrecht, die Einführung einer Jagdzeit sowie erleichterte Abschussregelungen vor. Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI, erklärt: „Der Entwurf missachtet den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, die Arbeit der eigenen Bundesbehörde DBBW und ist weder mit nationalem noch mit EU-Recht vereinbar.“

Die Organisation wirft dem Ministerium vor, mit den geplanten Regelungen eine zumindest regionale Wieder-Ausrottung des Wolfs bewusst in Kauf zu nehmen und damit Forderungen aus Jagd- und Landwirtschaftsverbänden umzusetzen.

Die NI stützt ihre Kritik auf ein Gutachten ihres wissenschaftlichen Beirats und des Biologen Dr. Wolfgang Epple. Darin wird betont, dass die bestehenden Herausforderungen für die Weidetierhaltung mit dem geltenden Artenschutzrecht lösbar seien und eine Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht weder notwendig noch EU-rechtskonform sei.

Der Wolf bleibe auch nach einer etwaigen Herabstufung in Anhang V der FFH-Richtlinie streng geschützt; Ausnahmen vom Schutzregime müssten weiterhin die strengen Vorgaben des Art. 16 FFH-Richtlinie erfüllen.

Konkret beanstandet die Naturschutzinitiative unter anderem: Die geplante Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar könne die Sozialstruktur von Wolfsrudeln zerstören und dadurch den Druck auf Nutztiere sogar erhöhen.

Die vorgesehene Tötung ganzer Rudel sowie teilweise anlasslose Abschüsse verstoße „eindeutig“ gegen EU-Recht.

Die Zulassung von Nachtsichtgeräten bei der Jagd werde als „unethisch und unfallträchtig“ abgelehnt.

Die Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ des Wolfs durch die Bundesregierung nach Brüssel wird als politisch motiviert und fachlich unhaltbar kritisiert. Tatsächlich sei der Wolfsbestand in den letzten beiden Monitoringjahren nicht gewachsen, und in weiten Teilen Deutschlands und Europas sei die Art weiterhin nicht oder nur sporadisch vertreten.

Als Alternative fordert die NI den flächendeckenden Ausbau präventiven Herdenschutzes (wolfsabweisende Zäune, Herdenschutzhunde, Behirtung) sowie einen neuen, EU-rechtskonformen Gesetzentwurf unter starker Einbindung des Bundesumweltministeriums und der vorhandenen wissenschaftlichen Expertise.

Die Naturschutzinitiative sieht in dem Referentenentwurf einen Verstoß gegen das Staatsziel des Art. 20a Grundgesetz (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) und warnt vor einem „Dammbruch des Hasses gegen ein unliebsames Wildtier“.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich bisher nicht öffentlich zu der Kritik der Naturschutzinitiative geäußert. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung.

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