Samstag, 04. Mai 2024

Welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter?

6. Juli 2023 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Auto & Verkehr, Ratgeber

Foto: Sabine / Pixabay

Laut der Verordnung 1071/2009 der Europäischen Union (EU) sind alle Unternehmen, die Waren in LKWs transportieren, die 2,5 Tonnen Gesamtgewicht überschreiten, zur Stellung eines Verkehrsleiters verpflichtet.

Dadurch soll der Verkehr auf den europäischen Verkehrswegen sicherer gestaltet werden. Was hat es damit auf sich?

Was versteht man unter einem Verkehrsleiter?

Ein Verkehrsleiter beziehungsweise eine Verkehrsleiterin nimmt eine zentrale Position im gewerblichen Güterverkehr ein. Die betreffende Person ist auf Dauer verantwortlich für die gesamten Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens, die sich außerhalb des Betriebsgeländes abspielen.

Um die Tätigkeit des Verkehrsleiters auszuüben, müssen Interessierte eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Diese gilt als eine der anspruchsvollsten Prüfungen innerhalb der Logistik- und Transportbranche. Experten raten daher zur minutiösen Vorbereitung mithilfe eines professionellen Vorbereitungskurses zum Verkehrsleiter.

Welche Verantwortungsbereiche werden der Position des Verkehrsleiters zugeordnet?

Der Verkehrsleiter muss die folgenden Verantwortungsbereiche abdecken, Verstöße können Sanktionen mit sich bringen:

  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Gewicht und Abmessungen der Fahrzeuge
  • Kontrollgeräte
  • Arbeitszeit der Fahrer
  • Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrzeuglenker
  • Gültigkeit der Führerscheine
  • Tiertransporte
  • Verkehrstüchtigkeit der Firmenflotte
  • Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Gefahrgutbeförderung
  • Markt- und Berufszugang

Welche Anforderungen muss ein Verkehrsleiter erfüllen?

Prinzipiell darf jede natürliche Person die Position des Verkehrsleiters ausfüllen. In der Regel rekrutiert sich der Verkehrsleiter aus dem Stammpersonal des Unternehmens. Sollte niemand beschäftigt sein, dessen Qualifikationen ausreichend sind, kann ein externer Verkehrsleiter bestimmt werden. In beiden Fällen sind die im Folgenden aufgelisteten Anforderungen zu erfüllen:

Fachkenntnisse

Wer sich um die Zulassung zur IHK-Prüfung bemüht, muss einen der folgenden Berufsabschlüsse vorweisen:

  • Diplomierter Verkehrsfachwirt
  • Speditionskaufmann beziehungsweise Speditionskauffrau
  • Verkehrswissenschaftler/in mit einem Diplom der TU Dresden
  • Abschluss in Betriebswissenschaft bei der Handelsakademie Bremen
  • Kaufleute aus dem Bereich Straßen- und Eisenbahnverkehr mit einer Spezialisierung für den Güterverkehr
  • Diplom oder Bachelorabschluss an der Fachhochschule Heilbronn oder den Berufsakademien Mannheim beziehungsweise Lörrach

Persönliche Voraussetzungen

Die wichtigste persönliche Voraussetzung eines Verkehrsleiters ist ein tadelloser Leumund, der sich in einer außerordentlichen Zuverlässigkeit ausdrückt. Dazu hat die EU eine Reihe verbindlicher Vorgaben erlassen. Diese beziehen sich auf die geltenden Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Sie besagen, dass die Zulassung zum Verkehrsleiter entzogen oder verweigert werden muss, wenn der oder die Betreffenden mit Sanktionen oder Verurteilungen belegt wurden, die die folgenden Rechtsbereiche betreffen:

  • Handelsrecht
  • Straßenverkehr
  • Arbeitsrecht
  • Drogenhandel
  • Berufshaftpflicht
  • Menschenhandel
  • Insolvenzrecht
  • Entgeltbedingungen der Branche

Neben den Anforderungen an die Zuverlässigkeit müssen Bewerber die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Verkehrsleiter muss innerhalb seines Unternehmens eine Position innehaben, die über die notwendigen Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen verfügt.
  • Die IHK-Prüfung, die als Nachweis für die notwendigen Kenntnisse des innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Gütertransportes gilt, muss abgelegt werden.
  • Die ausgewählte Person steht mit dem betreffenden Unternehmen in direkter Verbindung. Sie ist entweder Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner oder als Angestellter beschäftigt. Für externe Verkehrsleiter gelten gesonderte Regelungen.
  • Wohnsitz innerhalb der EU.

Welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter?

Die maßgebliche Verordnung 1071/2009 nennt als zentrale Aufgabe des Verkehrsleiters die “langfristige Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens”. Sie fasst die Aufgabenstellung des Verkehrsleiters folgendermaßen zusammen:

  • Disposition der Ladungen
  • Einhaltung der Sozialvorschriften für die Fahrzeuglenker
  • Rechnungsprüfung
  • Leitung des Instandhaltungsmanagements des Fuhrparks
  • Prüfung und Kontrolle aller Verträge und Dokumente, die den Gütertransport betreffen
  • Überwachung der Verkehrssicherheit der benutzten Fahrzeuge
  • Prüfung der Ladungssicherheit

Die berühmte Liste der “Todsünden” eines Verkehrsleiters

Im Rahmen der Verordnung EU 403/ 2016 kam es zu einer Verschärfung des Risikoeinstufungsverfahrens die Zuverlässigkeit der Verkehrsleiter betreffend. Wird die Zuverlässigkeit aberkannt oder verweigert, kann dies mit einem befristeten Berufsverbot gleichgesetzt werden. Unter der Voraussetzung des Besuchs eines dreimonatigen Weiterbildungskurses werden die Betroffenen erst nach Ablauf eines Jahres rehabilitiert.

Mit der Verabschiedung der besagten Verordnung wird die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters nun aberkannt, wenn einem Fahrer bei den folgenden Sachverhalten drei schwere oder ein schwerster Verstoß pro Jahr nachgewiesen wird:

  • Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Höchstlenkzeiten um 25 Prozent.
  • Grob fahrlässige Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts.
  • Manipulation des Fahrtenschreibers.
  • Falsche Angaben bei den Ruhe- und Lenkzeiten.
  • Missachtung der Vorgaben für Gefahrguttransporte.
  • Fehlen der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer.
  • Transporte, die ohne die notwendige Fahrerlaubnis durchgeführt werden. 
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