Carlsberg. In einem privaten Geflügelbestand in Carlsberg, Verbandsgemeinde Hettenleidelheim, ist gestern der Vogelgrippevirus festgestellt worden.
Es handelt sich hierbei um den zwischen Geflügel hochansteckenden Virus H5N8, der für Menschen allerdings absolut ungefährlich ist. Entsprechende Schutzmaßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingeleitet.
„Aufgrund der Ausbreitungsgefahr haben wir sofort in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium gehandelt“, so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Weitere Maßnahmen folgen in den nächsten Tagen.“
Zwei Gänse im Bestand des Hobbytierhalters in Carlsberg sind Ende vergangener Woche gestorben. Nach Untersuchung durch einen Tierarzt bestand der Verdacht auf Vogelgrippe, das Veterinäramt wurde unterrichtet. Die Proben wurden unverzüglich an das Landesuntersuchungsamt (LUA) weitergeleitet, das am 28. Februar den Verdacht bestätigte.
Daraufhin mussten heute aus Sicherheitsgründen die verbleibende Gans im Besitz des Tierhalters und drei Hühner tierschutzgerecht getötet werden.
Auch Geflügel in einer direkt benachbarten Tierhaltung musste getötet werden, es handelte sich hierbei um vier Enten. „Es ist immer bedauerlich, wenn Tiere getötet werden müssen, aber Sicherheit hat die oberste Priorität.
Da es sich um die hochansteckende Form des Virus handelt, ist dies der notwendige Schutz, um die Ausbreitung zu verhindern“, erklärt der zuständige Kreisbeigeordnete Reinhold Pfuhl.
Im Umkreis von mindestens drei Kilometern wird außerdem ein Sperrbezirk eingerichtet. Dies bedeutet, dass aus und in diesen Bereich kein lebendes Geflügel, kein Fleisch und keine anderen Hühnerprodukte wie Eier transportiert werden dürfen. Außerdem herrscht hier Stallpflicht: Das Geflügel muss so gehalten werden, dass Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot absolut verhindert wird.
Im Sperrgebiet werden morgen zudem Proben genommen, die das LUA auswerten wird. Hiervon betroffen ist ein Geflügelhalter in Altleiningen mit 2000 Mast- und Legehühnern.
Weiterhin wird ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Auch hier gilt, dass keine Geflügelprodukte aus oder in das Gebiet gebracht werden dürfen und die Anordnung der Stallpflicht.
Allerdings wird hier nicht beprobt. Tierhalter werden gebeten, verdächtige Fälle zu melden. Betroffen ist hier der landwirtschaftliche Betrieb der Lebenshilfe mit 1000 Legehennen.
Die betroffenen Betriebe wurden bereits gestern telefonisch informiert und es erfolgte die mündliche Sperrung. Die schriftliche Anordnung erfolgt zeitnah. „Falls jemand im Umkreis von Carlsberg Geflügel hält, das uns bisher noch nicht gemeldet wurde, sollte er dies unverzüglich tun“, ruft der Veterinäramtsleiter Dr. Christian Cegla alle Geflügelhalter, insbesondere Hobbyhalter, auf (Kontakt: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de).
Es bestehe zwar eine Meldepflicht für Geflügel, teilweise könne es aber vorkommen, dass ein Halter seine Tiere nicht beim Veterinäramt angegeben hat. Diese Besitzer konnten dann auch noch nicht persönlich informiert werden. Generell sind alle Geflügelhalter im Landkreis angehalten, verdächtige Fälle unverzüglich zu melden. (kv-düw)
Die Kreisverwaltung DÜW ergänzt am 2. März:
Der komplette Text der Tierseuchenrechtlichen Anordnung kann auf der Homepage der Kreises www.kreis-bad-duerkheim.de unter den Rubriken „Öffentliche Bekanntmachung“ und „Amtsblätter“ eingesehen werden. Die Kreisverwaltung bittet alle Geflügelhalter um Beachtung.

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