
Symboldbild: Pfalz-Express
Landau – Im seit Jahren stockenden Prozess gegen einen inzwischen 53-jährigen Mann aus Landau – allgemein als „Autobumser“ betitelt – hat sich eine neue Wendung ergeben: Die zuständige Strafkammer hat das Verfahren vorläufig eingestellt.
Das teilte der Pressesprecher des Landgerichts, Johannes Dellit, auf Anfrage des Pfalz-Express mit. Grund ist nach Gerichtsangaben eine „nicht ausschließbare Verhandlungsunfähigkeit“ des Angeklagten. Der Entscheidung der Kammer sei eine sachverständige Beratung vorausgegangen, so Dellit.
Seit Beginn des Verfahrens wurde die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wiederholt durch medizinische Gutachten überprüft. Diese kamen dabei teils zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Schwere Vorwürfe: Versicherungsbetrug über Jahre
Der Mann steht im Verdacht, über Jahre hinweg gezielt Verkehrsunfälle provoziert zu haben, um anschließend Schäden bei Versicherungen geltend zu machen. Insgesamt geht die Anklage von 53 Fällen aus, überwiegend auf mehrspurigen Straßen in der Südpfalz. Mitangeklagt ist eine 58-jährige Rechtsanwältin, die den Mann in 27 der angeklagten Fälle vertreten haben soll. Ihr wird eine Beteiligung am mutmaßlichen Versicherungsbetrug vorgeworfen.
Prozess seit 2021 blockiert
Das Verfahren zieht sich bereits seit 2021 hin. Mehrere angesetzte Prozesstage konnten nicht stattfinden, unter anderem wegen mutmaßlich gesundheitlicher Probleme des Angeklagten. Bei einem Termin im April 2023 musste die Verhandlung abgebrochen werden, nachdem sich der Mann im Gerichtssaal übergeben hatte.
OLG muss über Beschwerde entscheiden
Doch die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker und bleibt an dem Verfahren dran: Sie hat gegen die Entscheidung der Strafkammer Beschwerde eingelegt. Nun muss das Pfälzische Oberlandesgericht über das weitere Vorgehen entscheiden. Dass eine Staatsanwaltschaft gegen eine gerichtliche Entscheidung vorgeht, gilt als eher ungewöhnlich und zeigt, welche Bedeutung sie dem Verfahren beimisst.
Offene Lage bei Mitangeklagter
Unklar bleibt unterdessen, wie es mit der Mitangeklagten weitergeht: Das gegen sie geführte Verfahren ist laut Dellit weiterhin anhängig, ein Termin steht derzeit jedoch noch nicht fest. Hintergrund ist unter anderem, dass das Pfälzische Oberlandesgericht zunächst über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheiden muss.
Eine inhaltliche Klärung der umfangreichen Vorwürfe steht damit auch Jahre nach Prozessbeginn weiter aus. (cli)

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