Freitag, 26. April 2024

Verbände fordern Nachbesserungen am Mieterstromgesetz

25. Juli 2018 | Kategorie: Wirtschaft

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Weil der erhoffte Erfolg des Mieterstromgesetzes ausbleibt, fordern insgesamt elf Verbraucher-, Wohnungs- und Mieterschutzverbände deutliche Nachbesserungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Unter anderem müsse Mieterstrom von der Erneuerbaren-Energien-Umlage ausgenommen werden, fordern unter anderem der Deutsche Mieterbund (DMB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).

Das Mieterstromgesetz soll Mietern ermöglichen, Sonnenstrom direkt vom Hausdach zu beziehen.

Konkret gibt es eine direkte Förderung für lokal erzeugten Solarstrom in der Höhe von bis zu 3,7 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom im Hausnetz an Mieter geliefert wird – zu einem Preis, der mindestens zehn Prozent günstiger sein muss als der örtliche Grundversorgertarif.

So sollen Mieter von der Energiewende profitieren und Hausbesitzer animiert werden, mehr Photovoltaikanlagen auf ihre Dächer zu bauen.

Ein Jahr nach seiner Einführung wurde jedoch noch nicht einmal ein Prozent der möglichen Fördermenge in Anspruch genommen, heißt es in einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister, über das das „Handelsblatt“ berichtet.

„Die Hürden sind nach wie vor zu hoch und Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Neben dem hohen finanziellen und bürokratischen Aufwand kritisieren die Verbände auch eine zu strikte Regelung für die Verteilung des Mieterstroms.

Das Gesetz grenze Bewohner von Nachbargebäuden aus, auch wenn der erzeugte Strom ganze Wohnblöcke versorgen könnte, heißt es in dem Schreiben an das Ministerium. (dts Nachrichtenagentur)

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2 Kommentare auf "Verbände fordern Nachbesserungen am Mieterstromgesetz"

  1. Susanne Blau sagt:

    Fakt ist, derzeit muss die stromintensive, also die Großindustrie, die die Masse des erzeugten Stroms verbraucht, keine EEG – Umlage bezahlen.
    Der Skandal besteht darin, dass die Stromindustrie, also die Stromerzeuger, die EEG-Umlage, die die Großindustrie nicht bezahlen muss, auf den kleinen Privatverbraucher umlegen darf.

    Aus diesem Grund ist die EEG-Umlage höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.
    Darum sollten sich die Verbraucherverbände lieber vorher kümmern.