Donnerstag, 25. April 2024

Tachograph: Wie funktioniert das Gerät?

13. Januar 2022 | Kategorie: Auto & Verkehr, Ratgeber

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Nicht jeder kann mit der Begrifflichkeit direkt etwas anfangen. Es handelt sich beim Tachographen um ein Kontrollgerät zur Erfassung von LKW-Aktivitäten. Gemeinhin als Fahrtenschreiber bekannt, sind sich viele Berufskraftfahrer seiner Funktionsweise nicht bewusst.

Allgemeines zum digitalen Tachographen

Für Berufskraftfahrer ist dieser Ausrüstungsgegenstand für Neufahrzeuge verpflichtend auf Fahrten mitzuführen, wie das entsprechende Gesetz aus dem Jahre 2006 regelt. Betroffen sind jene Fahrer mit einem Kraftfahrzeug, welches das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet inklusive Busse mit einer Sitzanzahl von mehr als acht. Eine Nachrüstung für ältere Modelle besteht lediglich für sogenannte Sprinter-Busse, welche regelmäßig Strecken in einer dreistelligen Größenordnung zurücklegen.

Generell gilt jedoch: Fahrzeuge mit Zulassung vor 2006 sind von dieser Regelung ausgenommen. Von der sogenannten Fahrtenschreiberpflicht sind ebenfalls nur LKW mit einem Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen und einer rein privaten Nutzung ausgenommen.

Funktionsweise eines Tachograph

Unter einem Tachograph versteht man ein zur Kontrolle genutztes technisches Hilfsgerät. Es ist in der Lage, sowohl gefahrene Meter als auch die Geschwindigkeit sowie die Ruhe- und Lenkzeiten aufzuzeichnen. Im Zuge einer Polizeikontrolle lassen sich diese Werte auslesen und für eine spätere Analyse verwerten. Nicht nur LKW, auch Busse oder generell Kraftfahrzeuge mit gewerblichen Zweck und einer gewissen Gewichtsklasse bedürfen eines Tachographen.

Er fungiert somit als Fahrtenbuch, das relevante Informationen während des Fahrzeugbetriebs aufzeichnet und einem jeweiligen Fahrer zuordnet. Hierfür gibt es eine LKW-Fahrerkarte, welche im Tachographen Platz findet. Nur so ist die Zuordnung sowie die Bedienung der Vorrichtung möglich. Auch Busfahrer sind im Besitz einer solchen Karte. Eine digitaler Fahrerkarte lässt sich nicht übertragen. Der Speicherzeitraum bei Chipkarten liegt bei 28 Tagen.

Digitaler Tacho auslesen: Das Auslesen erfolgt etwa während einer Routinekontrolle durch die Polizei mithilfe eines DTCO-Auslesegeräts binnen weniger Sekunden. Das Auslesen der Daten muss darüber hinaus in Europa alle 28 Tage zur firmeninternen Überprüfung erfolgen. Software wie beispielsweise  FleetGO bietet beispielsweise eine innovative Lösung für Firmen und stellt Arbeitskapazitäten für sinnvolle Tätigkeiten frei.

Unterschiede zwischen digitalem und analogem Gerät

Anders als bei digitalen Kontrollgeräten erfolgt die Aufzeichnung der Ruhe- und Lenkzeiten auf einer hierfür angefertigten Papierscheibe. Diese Scheibe trägt auch den Namen Tachoscheibe. Sie füllt sich selbst aus. Eine volle Umdrehung dieser Scheibe entspricht einem Zeitraum von 24 Stunden. Um eine volle Funktionalität zu gewährleisten ist eine regelmäßige Eichung und Kontrolle verpflichtend.

Info: Alle 24 Monate ist eine Überprüfung gesetzlich verpflichtend. Die einzelnen Tachoscheiben der vergangenen 28 Tage sind als relevanter Nachweis während der Fahrten im Fahrzeug mitzuführen.

Im Fall eines digitalen Tachographen erweist sich diese Pflicht als deutlich unkomplizierter. Sämtliche Daten sind auf dem speziellen und dem Fahrer zugeordneten Chip enthalten und lassen sich einfach auslesen.

Kosten bei fehlendem Tachograph und Verstößen

Laut StVZO ist der Einbau eines Fahrtenschreibers abhängig von verschiedenen Faktoren in analoger oder digitaler Bauweise verpflichtend. Die Kosten für den Einbau hat der KFZ-Besitzer selbst zu tragen. Sämtliche zuständige Behörden besitzen die Erlaubnis, die Werte des Fahrtenschreibers auszulesen. Neben der Kontrolle von den reinen Lenk- und Ruhezeiten ist auch die Geschwindigkeitskurve der Fahrzeuge zur Ahndung entsprechender Verstöße relevant. Auch für eine Unfallermittlung lassen sich diese Werte heranziehen.

Sanktionen sind bei Nichtbeachtung der geltenden Regelungen vorgesehen. Fehlt ein Fahrtenschreiber oder ist dieser nicht mehr funktionstüchtig, hat der Fahrer selbst mit einem Bußgeld von 250 Euro zu rechnen. Anders sieht es bei Verstößen gegen verpflichtende Ruhezeiten aus. Hier haftet neben dem Fahrer auch das Unternehmen selbst, da beide Parteien in der Verantwortung stehen.

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