
Sven Koch im Landtag.
Foto: ©Landtag RLP/N. Danner
Landau/Mainz – In der 98. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags hat der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Koch den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes scharf kritisiert.
Zwar bekenne sich die CDU-Fraktion klar zum Ausbau der Windenergie, der von der Landesregierung eingeschlagene Weg gefährde jedoch Akzeptanz und Planungssicherheit in den Regionen: „Wir stehen als CDU-Fraktion zum Ausbau der Windkraft in unserem Land“, stellte Koch in seiner Rede klar. „Mit diesem Gesetzentwurf riskieren Sie jedoch die Akzeptanz ganzer Regionen.“
Der südpfälzische Abgeordnete kritisierte insbesondere die sogenannten Teilflächenziele. „Die Planungsgemeinschaften kritisieren deutlich die Analyseergebnisse der Landesregierung und die daraus abgeleiteten Ziele für den Windkraftausbau“, so Koch.
Koch wirft der SPD-geführten Landesregierung vor, die Rückmeldungen der kommunalen Planungsgemeinschaften nicht ernst zu nehmen. Statt die detaillierten Flächenpotenziale aus den bestehenden Raumordnungsplänen in die Gesetzgebung einzubeziehen, halte das Land an einer eigenen Landesanalyse fest.
„Damit verschenken Sie Synergien und blenden die Expertise jener aus, die die planerische Arbeit vor Ort leisten müssen“, betonte Koch im Landtag. „Das schafft Verunsicherung und gefährdet die Akzeptanz – gerade in Regionen wie dem Hunsrück, wo sich viele Menschen leidenschaftlich für den Erhalt von Naturräumen einsetzen.“
Koch fordert eine stärkere Differenzierung der Flächenziele und eine Anpassung an die tatsächlichen regionalen Gegebenheiten. „Wir brauchen verbindliche, aber vor allem realistische Ziele und keine Symbolpolitik, die Konflikte vor Ort anheizt“, sagte der CDU-Politiker. „Dabei wäre es so einfach, die Teilflächenziele im Gesetz anzupassen – zumal zwei Planungsgemeinschaften bereits erklärt haben, mehr Flächen ausweisen zu wollen, als das Gesetz derzeit vorsieht.“
Kurz vor Beginn der Plenarsitzung legten die Ampelfraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor. Dieser sieht vor, dass Planungsgemeinschaften bei der Flächenausweisung einen sogenannten innerregionalen Interessenausgleich vornehmen sollen. Koch zeigt sich davon allerdings unbeeindruckt: „Das ist reine Augenwischerei. Diesen Ausgleich praktizieren die Planungsgemeinschaften längst – andernfalls würde kein Regionalplan rechtlich Bestand haben.“
Abschließend appellierte Sven Koch an die Landesregierung, den Windkraftausbau in einem partnerschaftlichen Verfahren weiterzuentwickeln: „Wenn Sie es ernst meinen, ändern Sie jetzt Ihre Haltung und passen Sie die Teilflächenziele an. Nur so entstehen Klarheit und Verlässlichkeit für die Kommunen, für die Energieplanung und für die Menschen in unserem Land.“

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