
V.li. Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER).
Foto (Archiv): Pfalz-Express/Licht
Südpfalz – Wegen der „dynamischen Entwicklung“ der Corona-Fallzahlen haben die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau jeweils Allgemeinverfügungen erlassen, die den Verwaltungen ein schnelleres Handeln bei der Verfügung von Quarantänen ermöglichen soll.
Bislang wurde die Quarantäne für alle positiv auf COVID-19 getesteten Personen und Kontaktpersonen individuell zunächst mündlich und gegebenenfalls anschließend zusätzlich schriftlich durch eine Verfügung der Verwaltungen angeordnet.
Ab sofort erhalten Betroffene eine mündliche Quarantäneanordnung und eine schriftliche Kurzbescheinigung, beide direkt vom Gesundheitsamt. Das soll die Bürokratie vereinfachen und beschleunigen. Die Bescheinigung ist (in Verbindung mit der Allgemeinverfügung) auch Grundlage für die Beantragung möglicher Entschädigungsleistungen des Landessozialamts. Ein Quarantänebescheid ist damit entbehrlich.
Allgemeinverfügungen sind allgemein gültig, das heißt eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekanntgegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden.
„An den bisherigen Beurteilungen und der fachlichen Vorgehensweise ändert sich nichts. Lediglich die verwaltungstechnischen Abläufe werden der sich dynamisch verändernden Situation im Landkreis angepasst“, erklären die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch.
Die Allgemeinverfügungen der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und der Stadt Landau wurden am 26. November öffentlich bekanntgemacht. Sie sind unter folgenden Links einsehbar:
- Für Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße: www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php
- Für Bürger des Landkreises Germersheim: www.kreis-germersheim.de/amtsblätter, hier Amtsblatt Nr. 41/2020 und
- Für Bürger der Stadt Landau: www.landau.de/amtsblatt.

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