
Einbürgerungsfeier im Kreishaus SÜW.
Foto: KV SÜW
Kreis Südliche Weinstraße – Für 67 Menschen aus 25 verschiedenen Herkunftsländern ist Deutschland nun auch offiziell ihre Heimat: Bei einer Feierstunde im Kreishaus hat Landrat Dietmar Seefeldt am Dienstag die Einbürgerungsurkunden an 47 Erwachsene und 20 Minderjährige überreicht.
14 der neuen deutschen Staatsbürger wurden bereits in Deutschland geboren. Mit der Aushändigung der Urkunden besitzen sie nun die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten.
Landrat Seefeldt gratulierte den Eingebürgerten persönlich. In seiner Ansprache sagte er: „Unser Land, unser Landkreis, die Städte und Gemeinden brauchen Vielfalt. Gehen Sie gerne auf die Leute zu. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass Menschen ohne Migrationshintergrund eine gesunde Neugier dem Fremden gegenüber haben. Aufeinander zugehen ist Voraussetzung für eine funktionierende Gemeinschaft.“
Der Landrat stellte den Landkreis Südliche Weinstraße als attraktiven Lebens- und Arbeitsort vor. Zudem ermutigte er die Neubürger, ihr aktives und passives Wahlrecht wahrzunehmen und sich beispielsweise über Vereine in die Gesellschaft einzubringen.
Die 67 Eingebürgerten behalten neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch ihre bisherige Nationalität. Sie stammen aus Ägypten, den Vereinigten Staaten, Australien, Brasilien, Bulgarien, Eritrea, Indien, Irak, Iran, Kenia, Kirgisistan, Kosovo, Kuba, Nordmazedonien, Neuseeland, Österreich, den Philippinen, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Spanien, Syrien, Togo und der Türkei.
Für den musikalischen Rahmen sorgten Gerhard Betz am Klavier und Sergej Igonin an der Geige. Auch die deutsche Nationalhymne wurde bei der Feier gespielt.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland, in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ausreichende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Zudem müssen Bewerber ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird Mehrstaatigkeit grundsätzlich akzeptiert. Wer eingebürgert wird, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit deshalb in der Regel nicht mehr aufgeben. Früher entschieden die Behörden im Einzelfall darüber, ob die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten werden durfte.

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