Montag 12.Oktober 2026

Feierliche Einbürgerung: Landkreis Südliche Weinstraße hat 49 deutsche Staatsbürger 

27. November 2025 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Landrat Dietmar Seefeldt überreicht Javad Alizadeh aus Afghanistan die Einbürgerungskunde, rechts die Integrationsbeauftragte des Landkreises Südliche Weinstraße Sihame Hlubek.
Foto: KV SÜW

SÜW – 49 Personen mit Wurzeln in 26 Nationen hat Landrat Dietmar bei einer Feierstunde am Dienstag im Kreishaus ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde übergeben.

Damit haben die 43 Erwachsenen und sechs Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten. Drei von ihnen sind bereits in Deutschland geboren. Seefeldt gratulierte jedem  einzelnen herzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft.

„Unser schöner Landkreis lebt von der Vielfalt der Menschen, ihren Geschichten und Perspektiven“, sagte der Landrat in seiner Ansprache und lud alle Neubürger dazu ein, sich politisch und gesellschaftlich einzubringen. „Gemeinsam schaffen wir ein offenes, gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander“, so der Landrat.

Die Eingebürgerten haben nun jeweils zwei Staatsbürgerschaften, neben der deutschen die afghanische, ägyptische, bosnisch-herzegowinische, brasilianische, bulgarische, kamerunische, kolumbianische, jordanische, eritreische, französische, marokkanische, nordmazedonische, polnische, portugiesische, paraguayische, rumänische, russische, schweizerische, syrische, türkische, britische, US-amerikanische, taiwanesische, ungarische oder vietnamesische.

Musikalisch begleitet wurde die Feier von Gerhard Betz und Nika Pook. Die beiden verliehen der Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen. Die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören.

In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss unter anderem mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen.

Seit der vor Kurzem erfolgten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt die sogenannte generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr erfolgen muss. Zuvor war dies eine Einzelfallentscheidung.

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