
28 Menschen aus 13 verschiedenen Nationen und deren Familien haben Landrat Dietmar Seefeldt, Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde willkommen geheißen.
Foto: KV SÜW
SÜW – Nach dem obligatorischen Eid auf das Grundgesetz und dem gemeinsamen Singen der deutschen Nationalhymne war es fast offiziell. Dann fehlte bei einer Einbürgerungsfeier im Foyer des Kreishauses nur noch die Einbürgerungsurkunde, überreicht von Landrat Dietmar Seefeldt, und 28 Menschen aus 13 Nationen wurden zu deutschen Staatsbürgern.
Kreischef Seefeldt und Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer hießen die Neubürger im Landkreis Südliche Weinstraße herzlich willkommen.
Wobei – so neu im Kreis sind sie teilweise gar nicht. Einige von ihnen leben schon seit Jahren an der Südlichen Weinstraße. „Ich gehe davon aus, dass Sie sich intensiv Gedanken gemacht haben, bevor Sie den Schritt gegangen sind und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ich freue mich über Ihre Entscheidung“, betonte der Landrat. „Und ich glaube, wir sind uns alle einig, dass unser Landkreis ein schöner Fleck zum Leben und Arbeiten ist.“
Die Neubürger stammen aus 13 verschiedenen Ländern: Afghanistan, Armenien, Bulgarien, Italien, Kroatien, Marokko, Mexiko, Peru, Polen, Rumänien, Syrien, Tunesien, Ukraine – 23 Erwachsene und fünf Minderjährige. Das Alter der Eingebürgerten lag zwischen neun und 50 Jahren. 24 der 28 Personen erhielten die doppelte Staatsbürgerschaft, das heißt sie dürfen ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Sergej Igonin und Gerhard Betz.
Info
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Ehegattinnen oder Gatten sowie minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben.
Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der rechtmäßige, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den einschlägigen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften.

Zum Einbürgerungsprozedere gehört auch der Eid auf das Grundgesetz.
Foto: KV SÜW

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