Dienstag 13.Oktober 2026

Steuer gestrichen: Keine Schankerlaubnissteuer im Kreis SÜW mehr

23. Dezember 2025 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Ratgeber, Recht

Symboldbild: Pfalz-Express

Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es ab Januar 2026 keine Schankerlaubnissteuer mehr. Der Landkreis hat am 17. Dezember öffentlich bekannt gemacht, dass die entsprechende Satzung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben wird.

Dies ging zurück auf einen zwei Tage zuvor vom Kreistag Südliche Weinstraße einstimmig gefassten Beschluss. Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld einen Antrag in dieser Sache gestellt, der dann auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der FWG, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP im Kreistag Südliche Weinstraße erweitert worden war.

Im Antrag wird ausgeführt, der Landkreis Südliche Weinstraße sei in besonderem Maße vom Weinbau und vom Tourismus geprägt. Diese beiden Wirtschaftszweige seien eng miteinander verflochten und stellten eine zentrale Grundlage sowohl für die regionale Identität als auch für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises dar.

Der Gastronomie komme dabei eine wesentliche Rolle zu, da sie sowohl für den Absatz regionaler Weine als auch für die touristische Attraktivität der Region von zentraler Bedeutung sei. Weiter heißt es, dass sowohl der Weinbau als auch die Gastronomie derzeit durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheiten unter Druck stünden.

Gerade vor diesem Hintergrund sei es Aufgabe der Kommunalpolitik, unterstützende Rahmenbedingungen zu schaffen und bürokratische sowie finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die Schankerlaubnissteuer werde in diesem Zusammenhang als eine solche Belastung bezeichnet, die zudem kaum noch als zeitgemäß angesehen werde.

Das Finanzreferat der Kreisverwaltung SÜW hatte für die Beschlussvorlage zusammengestellt, wie hoch die Erträge für den Landkreis aus dieser Steuer zuletzt waren. Im 5-Jahres Durchschnitt von 2020 bis 2024 betrugen sie 97.000 Euro pro Jahr. Von 2015 bis 2024 waren es jährlich im Schnitt 135.000 Euro.
 
Bei der Steuer handelte es sich um eine am Umsatz und der Fläche des Ausschanks orientierte Abgabe, die für alle Stellen mit Schankerlaubnis einmal fällig wurde, also überall dort, wo Alkohol ausgeschenkt werden durfte. Bis zum 31. Dezember 2025 erteilte Gestattungen oder Erlaubnisse werden wie bisher abgerechnet.

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