
Symboldbild: Pfalz-Express
Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es ab Januar 2026 keine Schankerlaubnissteuer mehr. Der Landkreis hat am 17. Dezember öffentlich bekannt gemacht, dass die entsprechende Satzung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben wird.
Dies ging zurück auf einen zwei Tage zuvor vom Kreistag Südliche Weinstraße einstimmig gefassten Beschluss. Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld einen Antrag in dieser Sache gestellt, der dann auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der FWG, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP im Kreistag Südliche Weinstraße erweitert worden war.
Im Antrag wird ausgeführt, der Landkreis Südliche Weinstraße sei in besonderem Maße vom Weinbau und vom Tourismus geprägt. Diese beiden Wirtschaftszweige seien eng miteinander verflochten und stellten eine zentrale Grundlage sowohl für die regionale Identität als auch für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises dar.
Der Gastronomie komme dabei eine wesentliche Rolle zu, da sie sowohl für den Absatz regionaler Weine als auch für die touristische Attraktivität der Region von zentraler Bedeutung sei. Weiter heißt es, dass sowohl der Weinbau als auch die Gastronomie derzeit durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheiten unter Druck stünden.
Gerade vor diesem Hintergrund sei es Aufgabe der Kommunalpolitik, unterstützende Rahmenbedingungen zu schaffen und bürokratische sowie finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die Schankerlaubnissteuer werde in diesem Zusammenhang als eine solche Belastung bezeichnet, die zudem kaum noch als zeitgemäß angesehen werde.
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