Ludwigsburg. Staatssekretär Dr. Hannes Kopf besuchte heute (23. Juni) die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Die Zentrale Stelle wurde 1958 als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet.
„Auch 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges dürfen die Verbrechen der NS-Diktatur nicht in Vergessenheit geraten. Deshalb ist es wichtig, dass es eine Einrichtung wie die Zentrale Stelle gibt. Die Aktualität ihrer Arbeit zeigt sich unter anderem darin, dass aufgrund der guten und intensiven Ermittlungen zuletzt noch zwei Verfahren in Rheinland-Pfalz anhängig waren“, erklärte Kopf.
Bei ihren Ermittlungen sammelt die Zentrale Stelle das erreichbare Material, sichtet es und wertet es aus. Sie stellt fest, welche Personen noch verfolgt werden können und leitet den Vorgang gegebenenfalls zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens weiter. Hierbei handelt es sich um Mordtaten, die keiner Verjährung unterliegen. Einen Überblick über die aktuell anfallenden Arbeiten gibt der jährliche Tätigkeitsbericht der Zentralen Stelle.
Die Förderung der Zentralen Stelle war Thema der diesjährigen Justizministerkonferenz, die in diesen Tagen zu Ende ging. „Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass die Zentrale Stelle in ihrer bisherigen Form auch zukünftig weitergeführt werden soll, solange dort Strafverfolgungsaufgaben anfallen. Die Bedeutung Ihrer Arbeit wird deutlich, wenn man sich die Anzahl der Verfahren vor Augen führt“, betonte Kopf.
Seit Gründung der Zentralen Stelle konnten bis zum 31.12.2014 7.569 Vorermittlungsverfahren eingeleitet werden. 7.557 Vorermittlungsverfahren fanden ihre Erledigung. Am 1. Januar 2015 waren 12 Ermittlungsverfahren anhängig.
Information
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet. Anlass war der sogenannte „Ulmer Einsatzkommando-Prozess“ gegen zehn ehemalige Angehörige des „Untereinsatzkommando Tilsit“, im Rahmen dessen sich Hinweise auf weitere gleich gelagerte, bislang unaufgeklärte Straftaten ergaben.
Die Zentrale Stelle nahm 1958 ihre Tätigkeit auf. Ihre – zunächst auf Taten außerhalb des Bundesgebiets beschränkte – Zuständigkeit wurde sukzessive erweitert. Durch Vereinbarung von 1995 sind neun Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung beigetreten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind der Zentralstelle aus den Bundesländern abgeordnete Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter zugewiesen. (mjv.rlp)

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