Freitag, 26. April 2024

Staatsrechtler halten Rüstungsexportkontrolle für verfassungswidrig

10. August 2014 | Kategorie: Politik

Begehrtes deutschen Produkt: Der Panzer Leopard 2.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Der für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten zuständige Bundessicherheitsrat (BSR) ist nach Auffassung von Verfassungsjuristen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Juraprofessor Volker Epping erklärte gegenüber dem „Spiegel“, im Grundgesetz werde in dem für Kriegswaffenexporte maßgeblichen Artikel 26 geregelt, dass die Bundesregierung, also Kanzlerin und alle Minister, darüber zu entscheiden haben.

Doch das geheim tagende Gremium sei „ein Kabinettsausschuss, in dem nur ein Teil der Minister versammelt ist“. Entscheidungen des BSR seien demnach nur dann verfassungskonform, wenn das gesamte Kabinett die Entscheidungen noch einmal vorgelegt bekommt und dann absegnet, so Epping.

Der Gießener Verfassungsrechtler Steffen Augsberg teilt die Argumentation seines Kollegen aus Hannover. „Was über das Verfahren bekannt ist, legt die Vermutung nahe, dass die Entscheidung im BSR in der Sache abschließend ist und das Gesamtkabinett sich eben nicht mehr damit inhaltlich beschäftigt“, sagte der Juraprofessor.

Deshalb hält er eine juristische Neuordnung der Rüstungsexportkontrolle für möglich. „Es wäre denkbar, einem Parlamentsausschuss ähnlich dem, der die Geheimdienste kontrolliert, die Entscheidungen des BSR vorzulegen“, so Augsberg.

Genauso wenig sollte den Unternehmen vorenthalten werden, welche Gründe gegen eine Genehmigung gesprochen haben. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe berät derzeit über eine Klage von Grünen-Abgeordneten gegen den BSR. In Regierungskreisen rechnet man nach Informationen des „Spiegel“ mit einem Urteil noch im Sommer. (dts Nachrichtenagentur)

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