Freitag, 19. April 2024

Speyerer Staatsrechtler warnt Kramp-Karrenbauer vor Regeln für YouTuber

28. Mai 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Annegret Kramp-Karrenbauer: Ungeschicktes Agieren rund um die Europawahl. 
Foto: dts Nachrichtenagentur

Speyer  – Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält die Überlegungen von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer zur „Meinungsmache“ im Internet in Wahlkampfzeiten für verfassungsrechtlich bedenklich.

Wörtlich hatte Kramp-Karrenbauer zum Video des YouTubers Rezo gesagt: „Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD. Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen.“

„Was Frau Kramp-Karrenbauer als Meinungsmache bezeichnet, ist Ausdruck der verfassungsrechtlich gesicherten Meinungs- und Pressefreiheit“, sagte der Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“. „Es wäre verfassungswidrig, wenn der Staat solche Wahlempfehlungen in den klassischen Medien oder im Internet verbieten oder sonst regulieren würde.“

Wieland erinnerte daran, dass das Grundgesetz auch Wahlempfehlungen von Zeitungsredaktionen schütze. „Die sind in Deutschland anders als in anderen Ländern nicht üblich, wären aber selbstverständlich zulässig“, so der Jurist. „Nichts anderes gilt für Meinungsäußerungen im Internet.“

Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält es für legitim, unter dem Eindruck einer sich „dynamisch entwickelnden Medienlandschaft“ danach zu fragen, welcher rechtlichen Bestimmungen es für die „Sicherstellung eines unverfälschten und fairen politischen Wettstreits im Vorfeld von Wahlen“ bedürfe.

„Dabei muss man aber der überragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit für den demokratischen Prozess gerecht werden“, sagte Heinig. Wahlempfehlungen durch Privatpersonen und Unternehmen seien vom Grundgesetz geschützt. Der Jurist gab zudem zu bedenken, dass eine größere Politisierung der Gesellschaft wohl zwangsläufig zu einer konfliktbetonteren Rhetorik führe. „Das muss eine offene Gesellschaft in gewissem Rahmen aushalten.“ (dts Nachrichtenagentur/red)

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6 Kommentare auf "Speyerer Staatsrechtler warnt Kramp-Karrenbauer vor Regeln für YouTuber"

  1. Demokrat sagt:

    Die CDU vergeigt sich mit Vorsatz jede Sympathie der jungen Wähler.

  2. Familienvater sagt:

    Die CDU/CSU Adenauers, Erhardts, Strauß und Kohls wurde von AM soweit nach links gerückt, damit sie legitime Nachfolgerin der SED wird – Saarländerin AKK folgt dem Saarländer EH und seiner Mitarbeiterin AM im alternativlosen Unterdrücken der Demokratie und des Souveräns.

  3. Aufgewachte sagt:

    Ich bin für Meinungsfreiheit im Internet und auch bei den Printmedien. Was allerdings gar nicht geht, ist Information und Meinung zu vermischen. Das beherrschen die Mainstream-Printmedien hervorragend (Rheinpfalz). Dort wird doch seit Jahren Stimmung gemacht. Insofern stört mich das Video von Rezo weniger. Wichtig ist, dass der Mensch sein eigenes Denkvermögen bewahrt, was allerdings in Anbetracht der steten Indoktrination in Schulen, Medien… schwieriger wird. Und wir sollten erfahren, welche Finanzlobby hinter den veröffentlichten Meinungen steht.

  4. peter sagt:

    Ich bin weder CDU-Wähler noch Symphatisant. Ich verachte deren Positionen und Personal. Als Liberaler (im Sinne des Wortes) habe ich jedoch keine Probleme damit, Positionen des politisches Gegners bei Bedarf zu verteidigen.
    1. Rezo teilt seine Meinung nicht als Privatperson, sondern ist ein Mietmaul der TubeOne, die wiederum dem Werbekonzern Ströer gehört. Diese Differenzierung ist den meisten Mitgliedern der „Generation Klettverschluss“ überhaupt nicht möglich. Es übersteigt schlichtweg deren mangelhafte Medienkompetenz, schon einfach nur diese erste Schale der „Manipulations-Zwiebel“ abzuschälen. Für dieses Klientel müsste eine dauerhafte Einblendung „Wahlwerbesendung von Fa. XYZ“ erfolgen. Das wäre dann z.B. eine Regulierung, aber keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. ->

  5. peter sagt:

    Ich halte es für möglich, dass AKK in diese Richtung gedacht hat und nicht, wie es sofort unterstellt wurde, in Richtung Abschaffung.
    2. Auch wenn es verfassungsrechtl. angeblich zulässig ist, das Privatunternehmen Wahlempfehlungen aussprechen, sollte man doch überlegen, ob man das will. Die SPD verfügt über einen sehr großen „Medienapparat“ (böse Zungen sagen auch, die SPD sei ein Konzern mit angeschlossener Partei). Wäre es nicht unfair gegenüber anderen/kleineren Parteien, wenn die SPD ihre Medienmacht nutzen würde, um negative Wahlempfehlungen zu verbreiten? Was wäre z.B. wenn die Leipziger Volkszeitung vor der nächsten Bundestagswahl einen ganzseitigen Artikel zum Thema „Wählt nicht die ÖDP“ druckt? Ist das fair? Ist das demokratisch? ->

  6. peter sagt:

    Ich bin der Meinung, dass Unternehmen grundsätzlich nicht erlaubt sein sollte, eine Wahlempfehlung abzugeben (weder positiv noch negativ). Sie sollten sich lediglich im Namen und Auftrag einer Partei (als Dienstleister und gegen ordnungsgemäße, marktübliche Abrechnung) an Wahlwerbung beteiligen dürfen. Auch das ist eine Regulierung, die keine Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge hat, sondern zu Fairnis und Transparenz beiträgt.
    Vielen Dank.