Berlin – Mit deutlichen Worten ist der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart der Aussage des ehemaligen Bundesagrarministers Hans-Peter Friedrich (CSU) entgegengetreten, in der Edathy-Affäre bei der Weitergabe von Informationen richtig gehandelt zu haben.
Friedrich hatte gesagt: „Es war meine Pflicht das zu machen – ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist“. Degenhart erklärte: „Friedrich – der subjektiv sicher im besten Glauben gehandelt hat, was die Sache nicht besser macht, – beruft sich hier auf die Staatsräson: Wenn es dem Wohl des Staates diene, so Friedrich, müsse man sich auch über das positive Recht hinwegsetzen – deshalb sein Ausfall gegen die `Rechtspositivisten`.“
Friedrichs „entscheidendes Missverständnis“ liege jedoch darin, dass er hier die Staatsräson mit der Parteiräson verwechselt habe. Friedrich sei es darum gegangen, wie er selbst sagt, Schaden „von der Politik“, also von der Großen Koalition abzuwenden, sagte Degenhart weiter. „Seine Einlassung zeigt, wie sehr sich die Parteien mittlerweile mit dem Staat identifizieren.“
Richtig sei jedoch, dass dem Staatswohl dann gedient sei, wenn das Verfahren beachtet werde, das der Rechtsstaat in solchen Fällen vorsieht. „Das hat nichts mit Winkeladvokatur zu tun – im Gegenteil“, betonte Degenhart. „Im Übrigen“, fügte der Staatsrechtler hinzu, sei der Schaden, der jetzt schon entstanden ist, „ungleich größer, als der Schaden, der entstanden wäre, wenn Edathy auf Grund staatsanwaltlicher Ermittlungen von einem Amt hätte zurücktreten müssen“. (dts Nachrichtenagentur)

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