Nürnberg – Neben den Vorgängen rund um die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt sich die Justiz mit möglichen Gesetzesverstößen in drei weiteren Einrichtungen der Nürnberger Behörde.
Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage der „Welt“ und „Nürnberger Nachrichten“, dass das BAMF im laufenden Jahr gegen Mitarbeiter aus einer Außenstelle sowie zwei Ankunftszentren Strafanzeigen mit Bezug zu dort bearbeiteten Asylverfahren erstattet hat.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch, sie stünden in keinem Zusammenhang mit den Vorfällen in der Hansestadt.
Um welche BAMF-Einrichtungen es sich konkret handelt, gab das Innenministerium nicht bekannt. Das Bundesamt verfügt im gesamten Bundesgebiet über mehr als 40 Außenstellen, in denen Mitarbeiter zum Beispiel Asylanträge annehmen und bearbeiten.
In den sogenannten Ankunftszentren werden verschiedene Abschnitte eines Verfahrens gebündelt, um den Informationsaustausch zu verbessern und die Dauer zu verkürzen.
Im April war bekannt geworden, dass in der Bremer Außenstelle des Bundesamts zwischen 2013 und 2016 zahlreiche Asylanträge ohne ausreichende Rechtsgrundlage bewilligt wurden.
Die Tatsache, dass es neben den Vorwürfen in Bremen weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gibt, war den Bundestagsabgeordneten auch in mehreren Sondersitzungen nicht mitgeteilt worden.
Nach Informationen der „Welt“ und „Nürnberger Nachrichten“ hatten es BAMF und Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr zudem unterlassen, den Innenausschuss des Bundestages über Tausende Asylbewerber zu informieren, die hierzulande trotz fehlender erkennungsdienstlicher Behandlung einen Schutzstatus erhalten hatten.
Die damalige BAMF-Präsidentin Jutta Cordt hatte erst im Juni 2017 auf Nachfrage eines Abgeordneten im Innenausschuss eingeräumt, dass von etwa 5.000 anerkannten Syrern und Irakern keine Fingerabdrücke genommen worden seien.
Behörde und Ministerien wussten jedoch viel früher davon. Bereits im Februar hatte das BAMF einen Bericht über insgesamt 5.255 solcher Fälle verfasst.
Davor hatte das BAMF wiederholt erklärt, dass Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt würden, indem unter anderem Fingerabdrücke abgenommen und Fotos erstellt werden. Das Asylverfahrensgesetz schreibt vor, dass „die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern“ ist. (dts Nachrichtenagentur)

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