Speyer: Oberbürgermeisterin Seiler verweist bei Beigeordnetenfrage auf Verwaltungsverfahren: Hauptsatzung muss geändert werden

29. September 2019 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Foto: Pfalz-Express

Speyer – Mit Blick auf die Medienberichterstattung und die öffentliche Diskussion über mögliche neue Beigeordnete der Stadt Speyer verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) auf das einzuhaltende Verwaltungsverfahren.

Das Amt eines dritten Beigeordneten war Anfang des Jahres erst einmal abgeschafft worden. „Bevor über Geschäftsbereiche zu diskutieren ist, müssen zunächst einmal die satzungsrechtlichen Bedingungen geschaffen werden, um den Stadtvorstand zu erweitern. Hieran haben sich auch die politischen Parteien zu halten und erst dann werden weitere Gespräche zu führen sein“, so Seiler.

Das nötige Verwaltungsverfahren sieht laut Gemeindeordnung zunächst eine Änderung der Hauptsatzung vor, die vom Stadtrat genehmigt werden muss. „Es ist ein normaler demokratischer Prozess, dass gewünschte Satzungsänderungen zunächst im Rat besprochen und diskutiert werden. Die Antragssteller müssen wie bei jedem anderen Antrag begründen, weshalb sie diese Änderung als sinnvoll und wichtig erachten, danach entscheidet der Rat“, so Seiler.

Bei einem positivem Votum zugunsten einer Änderung der Hauptsatzung wäre in einem folgenden Schritt im Ältestenrat die öffentliche Ausschreibung der möglichen Beigeordentenstelle(n) und deren Geschäftsbereich(e) zu klären. „Unabhängig von parteipolitischen wie auch persönlichen Interessen sind diese Verfahrenswege einzuhalten“, erklärt die Oberbürgermeisterin.

Ob die Schaffung einer ehrenamtlichen Beigeordnetenstelle finanziell wie auch inhaltlich gegenüber den  Bürgern zu vertreten sei, sieht Seiler nach wie vor kritisch.

 

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