Montag 12.Oktober 2026

Schreckschusswaffe bei Jugendlichem entdeckt – Ermittlungen in Speyer

1. Januar 2026 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Symbolbild: Linus Schütz / Pixabay

Speyer – Wegen gezündeter Böller ist die Polizei am Mittwochmittag, 31. Dezember 2025, in die Roland-Berst-Straße ausgerückt. Gegen 14 Uhr hatte ein Anrufer gemeldet, dass sich dort mehrere Jugendliche mit Pyrotechnik aufhielten.

Als die Beamten eintrafen, standen fünf Jugendliche zusammen. Drei von ihnen hatten nach eigenen Angaben Böller dabei. Bei einem weiteren Jugendlichen machten die Polizisten eine brisante Entdeckung: Der 17-Jährige trug eine Schreckschusswaffe im Hosenbund. Eine Erlaubnis dafür konnte er nicht vorweisen.

Nach einem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten wurde die Waffe sichergestellt und später vernichtet. Sie war mit neun Schreckschusspatronen geladen und mit einem sogenannten PTB-Zeichen versehen. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes und Führens einer Waffe in der Öffentlichkeit eingeleitet.

Was hat es mit dem PTB-Zeichen auf sich?

Das PTB-Zeichen stammt von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, einer staatlichen Prüfstelle. Es zeigt an, dass Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen in Deutschland zugelassen sind und bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Das Zeichen bedeutet jedoch nicht, dass solche Waffen frei mitgeführt werden dürfen. Wer eine Schreckschusswaffe tragen will, benötigt in der Regel einen sogenannten kleinen Waffenschein, auch dann, wenn keine scharfe Munition verwendet wird.

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