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Schleicher-Rothmund: Ehemaliges Tanklager in Jockgrim – Kauf und Ausgleich erst nach Abschluss der Sanierung möglich

12. März 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Barbara Schleicher-Rothmund Foto: pfalz-express.de/Licht

Barbara Schleicher-Rothmund
Foto: pfalz-express.de/Licht

Jockgrim – Nach Ansicht von Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident des Landtags und SPD-Landtagsabgeordnete für den Kreis Germersheim, handelt es sich beim aktuellen Vorstoß von Martin Brandl in Sachen Jockgrimer Tanklager um einen „Schnellschuss“.

Brandl hatte geäußert, das ehemalige Tanklager müsse saniert und als Ausgleichsfläche (vor Beginn des Rheinbrückenbaus) zur Verfügung gestellt werden. Das Land müsse die Maßnahmen „schnellstmöglich umsetzen“.

Schleicher-Rothmund sagt dazu: „Die Sanierung der Böden von Tankfeld 1 und Teilen des Tankfeldes 2 auf der Gewerbebrache in Jockgrim steht noch aus. Das heißt im Klartext, wie mir das Umwelt- und Wirtschaftsministerium mitteilt, dass die Stilllegungsphase auf dem in Rede stehenden Tankergelände noch gar nicht abgeschlossen ist.

Die Kreisverwaltung Germersheim in ihrer Eigenschaft als untere Bodenschutzbehörde ist seit 2008 auf dem Tankergelände tätig.

Sie ist es auch, die entscheidet, ob sie den von der Betreiberin vorgelegten Sanierungsplan gemäß § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Landesbodenschutzgesetz für verbindlich erklärt.

Die so genannten CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures sind Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) können starten, wenn die Sanierung abgeschlossen ist. Dann wiederum ist davon auszugehen, dass die Ausgleichsmaßnahmen ihre Wirkung innerhalb von 5 Jahren erzielen.

Wir reden hier also nicht vom Erwerb eines Bauplatzes für ein Einfamilienhaus. Vereinfacht kann man sagen: Erst muss die Brache vom Eigentümer/Betreiber fertig saniert werden, dann prüft die Kreisverwaltung, dann kann das Land kaufen.

Das ist der Fahrplan bei diesem Projekt! Sind die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen und von den dafür zuständigen Stellen geprüft, können die Ausgleichsmaßnahmen starten, so einfach ist das.“

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