Rülzheim: Ortsunkundiger Asylbewerber bekifft mit Rad auf B 9 – Polizei leistet Aufklärungsarbeit

14. Januar 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim
Foto: pfalz-express.de

Foto: pfalz-express.de

Rülzheim – Mitten in der Nacht (2 Uhr) zum heutigen Donnerstag (14. Januar) teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass er auf der B 9 bei Rülzheim einem „Radfahrer hinterher fahren“ würde.

Um den Radfahrer zu schützen und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, schaltete der Mann umsichtig seine Warnblinkanlage ein.

So fuhr er hinter dem Radler auf der Bundesstraße her, die an dieser Stelle zweispurig ausgebaut ist und eher einer Autobahn gleicht.

Als die Beamten vor Ort eintrafen, stellten sie fest, dass es sich bei dem Radfahrer um einen algerischen Asylbewerber handelte. Er war auf dem Nachhauseweg nach Karlsruhe.

Die Polizisten klärten den Mann auf, dass er in Deutschland mit dem Rad nicht auf Autobahnen oder entsprechend ausgebauten Straßen fahren darf.

Da er zudem gerade einen Joint geraucht hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

7 Kommentare auf "Rülzheim: Ortsunkundiger Asylbewerber bekifft mit Rad auf B 9 – Polizei leistet Aufklärungsarbeit"

  1. Fahrlehrer sagt:

    Das ist fachlich zur Hälfte grob falsch:

    „…dass er in Deutschland mit dem Rad nicht auf Autobahnen oder entsprechend ausgebauten Straßen fahren darf.“

    Dabei ist der §18 StVO (dessen Missachtung durch eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit à 20 € hier vermutlich u.a. Gegenstand ist) eindeutig:
    „(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, …“

    Die Beschilderung macht die Kraftfahrstraße; der Ausbauzustand hat nichts damit zu tun.

  2. Peter Müller sagt:

    Und wen ich mit Tempo 210 auf der B9 einen bekifften Asylanten über den Haufen fahre, bin ich auch noch Schuld…..

    • Fahrlehrer sagt:

      Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie vor Gericht Fragen zu Ihrer Interpretation von §3 StVO „… Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. …“ beantworten müssen.
      210 km/h können Sie auf der B9 nachts zudem nur mit Fernlicht alleine auf gerader Strecke legal fahren, die Reichweite des Abblendlichts ist als übersehbare Strecke zu gering und sonstige Ausnahmen sind nur für Autobahnen gültig.

  3. Simon Bolz sagt:

    Herr Peter Müller, wenn Sie mit einem Tempo von mehr als 160 km/h in einen Unfall verwickelt sind, tragen Sie grundsätzlich eine Mitschuld. Das Fahren mit Tempo 210 km/h ist meiner Meinung nach nicht zu verantworten und aus gutem Grund in (fast) jedem anderen Land verboten!

    • Sascha König sagt:

      Hallo Herr Simon Bolz,

      wenn Sie schon „klugscheissen“ wollen, dann bitte richtig. Die Grenze für die Richtgeschwindigkeit ist 130km/h und nicht 160km/h, d.h. jede Geschwindigkeit über 130km/h begründet auch immer eine Mitschuld des Fahrers. Aber ungeachtet des Wertes 130km/h gibt es für „unangepasste“ und „unangemessene“ Geschwindigkeiten schnell eine Mitschuld. Wenn Sie nachts fahren haben Sie die Geschwindigkeit auch so zu reduzieren. Ob es zu verantworten wäre oder ob wir eine Gängelung wie in anderen Ländern brauchen wage ich dennoch zu bezweifeln, was hier aber nicht zur Diskussion gehört.

      Indes, solche Vorkommnisse mit Flüchtlingen ist ja nix Neues. Es erklärt ihnen halt niemand (bzw. fragen sie wohl auch nicht danach), ob man nachts ohne Licht und ohne Rücksicht auf die Straße darf. Gab da in letzter Zeit noch ganz andere, hässliche „Unfälle mit Migrationshintergrund“

  4. Peter Müller sagt:

    Lieber Herr Bolz, ich hatte mit meinen Kollegen um 5 Euro gewettet, dass es keine halbe Stunde dauern wird, dass sich jemand über meine Geschwindigkeitsangabe echauffieren wird. Leider waren Sie (wie auch auf der Autobahn) zu langsam.
    Des weiteren beträgt die Richtgeschwindigeit 130kmh; ab diesem Tempo trägt man immer eine Mitschuld. Wie Sie auf 160kmh kommen, kann ich mir nur erklären das Sie zu langsam (auf der Autobahn natürlich) unterwegs sind 😉 Nicht Geistig, das würde ich niemals denken 😉
    Viel Spaß in der 30iger Zone wünscht Ihnen, Ihr 210kmh fahrender Peter Müller.

  5. Simon Bolz sagt:

    Lieber Peter Müller, da muss ich wohl einräumen, dass ich mit meiner Angabe falsch lag. Immerhin habe ich Ihnen zum Gewinn der Wette verholfen, was auch für mich sicherlich nicht das Schlimmste ist, denn guten Humor scheinen Sie wirklich zu haben. Vielleicht sehen wir uns ja irgendwann, wenn Sie mich das nächste Mal auf der B9 überholen, dann aber hoffentlich ohne Fahrradfahrer. Ihr tatsächlich langsamer fahrender Simon Bolz 🙂