
Symboldbild: dts Nachrichtenagentur
RLP – Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Das Programm richtet sich ausdrücklich an die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen. Es befreie diese unmittelbar und effektiv von Schulden mit einem Gesamtvolumen von 3 Milliarden Euro, hieß es. Eine Antragstellung zur Programmteilnahme soll ab Ende April möglich sein.
„Mit diesem historischen Schuldenschnitt ermöglicht das Land den betroffenen Kommunen einen echten finanziellen Neustart. Wir werden mit dem Programm die Verschuldung der Kommunen zurückführen und schaffen in Verbindung mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzsituation für die rheinland-pfälzischen Kommunen echte und nachhaltige Zukunftschancen“, sagten Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) in Mainz.
Ahnen hatte das Programm am 15. Dezember 2021 im Landtag angekündigt. Nachfolgend beschlossen die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie CDU und FWG die Änderung der Landesverfassung, um die Teilentschuldung rechtlich abzusichern.
Das aktuelle Gesetz setzt die Ermächtigungen aus der Verfassung um. „Das Programm nimmt bewusst alle Kommunen in den Blick, die eine hohe Liquiditätsverschuldung aufweisen. Erfasst werden alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Verbandsfreie Gemeinden, Landkreise sowie kreisfreie Städte. Sie sollen im Rahmen des Programms in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite entlastet werden. Im Ergebnis können aus heutiger Sicht rund 600 Kommunen an dem Programm zur Entschuldung teilnehmen“, so die Finanzministerin.
Durch das von der Verfassung primär vorgesehene Entschuldungsinstrument der Schuldübernahme nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird nun die Rechtversordnung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und dem Landesrechnungshof abgestimmt. Die Kommunen erhalten danach ein Informationsschreiben, dem sich die Antragstellung anschließt. Diese soll ab Ende April in einem Onlineportal möglich sein.
Bis zum 30. September 2023 haben die betroffenen Kommunen Zeit, ihren Antrag zu stellen. Teilnehmende Kommunen schließen mit dem Land einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP. Mit Zusendung eines Bewilligungsbescheids seitens des Landes wird das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wird das Programm PEK-RP im Auftrag des Landes umsetzen.
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