Karlsruhe – Nach dem Rizin-Fund in Köln haben die Ermittler bislang keinerlei Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsplanungen gefunden.
Die bisherigen Erkenntnisse legten allerdings nahe, dass der Beschuldigte erwogen habe, einen Sprengsatz herzustellen, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.
Wie weit der beschuldigte Tunesier mit der Herstellung fortgeschritten war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden insgesamt 3.150 Rizinussamen sowie 84,3 Milligramm Rizin sichergestellt, mehr als doppelt so viele Rizinussamen als bislang angenommen.
Rizin unterfällt als biologische Waffe dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Seine Wirkung ist abhängig von der Menge des Gifts und der Art und Weise seiner Verabreichung. Nach den bisherigen Ermittlungen bestellte der Beschuldigte die Rizinussamen über das Internet. Die genaue Herkunftsquelle wird derzeit noch gesucht.
Neben den Rizinussamen wurden 250 Metallkugeln, zwei Flaschen acetonhaltiger Nagellackentferner, Drähte mit aufgelöteten Glühbirnen sowie 950 Gramm eines grauen Pulvers sichergestellt, dessen Verwendungszweck noch nicht umfassend geklärt werden konnte, so die Bundesanwaltschaft.
Eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte trotz Kontakten des Tatverdächtigen mit Personen aus dem radikal-islamistischen Spektrum bislang nicht festgestellt werden. Der Inhalt der Kommunikation mit diesen Personen ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Generalbundesanwalt Peter Frank hat unterdessen vor Anschlägen mit biologischen Kampfstoffen gewarnt.
„Wir müssen uns davon verabschieden, dass terroristische Straftaten immer nach dem gleichen Muster erfolgen“, sagte Frank am Mittwochabend den ARD-Tagesthemen und bezog sich dabei auf den Rizin-Fund in Köln.
Die Gefahr, dass Anschläge auf unterschiedliche Arten und Weisen begangen werden könnten, sähen die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden schon seit längerer Zeit. Terroristen seien kreativ und versuchten „asymetrisch alle möglichen Szenarien auszutesten“.
Dazu gehöre auch eine Bedrohung mit biologischen Kampfstoffen. „Darauf müssen wir uns einstellen und ich denke, dass sich die Sicherheitsbehörden darauf auch eingestellt haben“, sagte Frank.
Der Generalbundesanwalt nannte die Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsbehörden einen Erfolg. Den Vorwurf, es sei ein Armutszeugnis, dass deutsche Behörden dem Kölner Tatverdächtigen nicht alleine auf die Spur gekommen seien, wies er zurück.
„Unseren Ermittlungen voraus gingen länger dauernde Ermittlungen und Beobachtungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und damit einer deutschen Behörde“, so Frank. (dts Nachrichtenagentur)

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Wer sich die Mühe macht auf die Webseiten der Bundesanwaltschaft zu gehen, der wird feststellen, dass die Verfahren dominiert sind von „Verdacht auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“. Die Herren haben nun jede Menge Zeit sich hier bestens versorgt Ziele auszusuchen, nachdem uns unsere Politiker ja versichert haben, dass unter hunderttausenden Migranten ohne Papier niemals ein Terrorist sein kann …
Warum wirft man die Bedroher nicht aus dem Land? Was ist die Aufgabe des Generalbundesanwaltes? Angst zu schüren? Was sind das nur für verrückte Zeiten. George Orwell hätte seine Freude daran….