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Berlin – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2018 die deutsche Staatsangehörige Songül G. in Hamburg festnehmen lassen.
„Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung `Islamischer Staat (IS)` in vier Fällen unterstützt zu haben“, teilte der Generalbundesanwalt am Dienstag mit. In Hamburg sei zudem die Wohnung der Beschuldigten durchsucht worden. Die Maßnahmen seien von Beamten des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der Hamburger Polizei durchgeführt worden.
In dem Haftbefehl werde der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: „Songül G. pflegte von Deutschland aus regelmäßigen Kontakt zu dem in Syrien lebenden mutmaßlichen Mitglied des `Islamischen Staates` Marcia M. Diese soll seit Mitte 2016 zusammen mit dem mutmaßlichen „IS“-Mitglied Oguz G. in Anschlagsplanungen eingebunden gewesen sein. Hiernach sollte in Deutschland ein Anschlag mit zahlreichen Todesopfern auf eine nicht näher konkretisierbare Großveranstaltung verübt werden“, so der Generalbundesanwalt weiter.
Zu diesem Zweck hätten anschlagsgeneigte Personen nach Deutschland geschleust werden sollen und dort auf nähere Instruktionen zur konkreten Durchführung des Anschlags warten sollen. „Um unverdächtig zu erscheinen, sollten sie in der Zwischenzeit von eingeweihten `Glaubensschwestern` beherbergt und geheiratet werden. Um dieses Anschlagsvorhaben zu unterstützen, registrierte Songül G. im September 2016 unter fiktiven Falschpersonalien eine Mobilfunknummer und legte mit ihr zwei Accounts bei Telegram sowie einen Account bei WhatsApp an. Anschließend übermittelte die Beschuldigte die Zugangsdaten an Marcia M.“, so der Generalbundesanwalt.
Diese habe die Kommunikationsmittel fortan zum konspirativen Nachrichtenaustausch mit der Beschuldigten sowie anderen Beteiligten an dem Anschlagsvorhaben genutzt. Ebenfalls noch im September 2016 habe sich die Beschuldigte gegenüber Marcia M. dazu bereit erklärt, einen der potentiellen Attentäter bei sich aufzunehmen und zu heiraten.
„Vor dem Hintergrund dieser Zusage versuchten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016 aus Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis gelang es ihnen allerdings nicht, Syrien zu verlassen“, so der Generalbundesanwalt weiter.
Die Beschuldigte werde spätestens am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden werde. (dts Nachrichtenagentur)

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