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Berlin – Der Anfang des Monats verhängte „November-Lockdown“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat vor den allermeisten Gerichten Bestand.
Bis Montag seien bei den Verwaltungsgerichten insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die am 2. November in Kraft getretenen Zwangsmaßnahmen eingereicht worden, teilte der Deutsche Richterbund (DRB) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit.
„In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der NOZ.
Während die Erfolgsquote der Eilverfahren im bundesweiten Schnitt bei rund zehn Prozent liege, falle sie bei einzelnen Gerichten auch deutlich höher oder niedriger aus.
Seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr (Stichtag 1. März) haben die 51 Verwaltungsgerichte und 15 Obergerichte Deutschlands inzwischen mehr als 6.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen erreicht, teilte der DRB mit.
Die Gerichte haben dabei über die Maskenpflicht, Besuchsverbote in Heimen und Kliniken, Schulschließungen, Versammlungsverbote, Reise- und Ausgangsbeschränkungen sowie zuletzt über Beherbergungs-, Auftritts- und Bewirtungsverbote entschieden.
„Aktuell wenden sich zahlreiche Unternehmer der von den November-Verschärfungen besonders betroffenen Branchen Gastronomie, Sport und Kultur mit Eilanträgen an die Justiz“, sagte Rebehn.
Mit mehr als 1.200 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht seit Anfang März liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit an der Spitze.
Auf Platz zwei folgt Bayern mit rund 950 Fällen von Corona-Klagen, gefolgt von Niedersachsen mit mehr als 750 Verfahren seit März. Schleswig-Holsteins Verwaltungsgerichte kommen auf rund 300 Neueingänge seit Beginn der Pandemie. Wenngleich die Corona- Streitfälle die zuständigen Richter stark auslasten, seien die Verfahrenszahlen für die Verwaltungsgerichte „insgesamt noch gut zu bewältigen“, so Rebehn.
„Die Justiz hat die staatlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes inzwischen in einigen Tausend Verfahren kontrolliert und nötigenfalls korrigiert.
Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte haben sich dabei als wirksames Korrektiv zu weitgehenden Freiheitsbeschränkungen in der Coronakrise erwiesen“, sagte der DRB-Hauptgeschäftsführer der NOZ.
Die Möglichkeit, Grundrechtseingriffe zeitnah durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen, „trägt maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Beschränkungen bei“.
Es spreche viel dafür, dass die rechtlichen Streitfragen anlässlich der neuerlichen Beschränkungen für weite Bereiche des gesellschaftlichen Lebens die Justiz auch in den kommenden Wochen stark beschäftigen werden. (dts Nachrichtenagentur)

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