
Minister Ebling steht in der Kritik
Foto: Pfalz-Express/Ahme
Mainz. Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz wirft Innenminister Michael Ebling (SPD) vor, durch eine interne Verwaltungsanweisung das passive Wahlrecht für Bürgermeisterkandidaten einzuschränken, die in den vergangenen fünf Jahren Mitglied einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisation waren.
Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz stuft die AfD in diesem Sinne ein. Betroffen sei unter anderem ein Kandidat in Nieder-Olm. Nach Angaben der AfD zirkuliere in Kommunalverwaltungen ein entsprechendes Dokument der Landesregierung, das eine solche Regelung enthalte und faktisch AfD-Mitglieder von der Kandidatur ausschließe.
Dies sei der zweite Versuch Eblings innerhalb weniger Monate, Mitglieder der AfD politisch zu behindern – nach einem im Juli bekannt gewordenen Vorstoß, Beamten mit AfD-Mitgliedschaft disziplinarische Konsequenzen anzudrohen, der nach Kritik von Staatsrechtlern zurückgenommen worden sei.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag, Dr. Jan Bollinger, erklärte dazu: „Der Versuch des SPD-Innenministers Ebling, AfD-Kandidaten über ein rückwirkendes Wahlverbot auszuschließen, ist ein Angriff auf die Demokratie. Herr Ebling missbraucht den Verfassungsschutz für parteipolitische Zwecke und setzt sich bewusst über Grundrechte und Gerichtsurteile hinweg.“
Bollinger kritisierte zudem Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD): „Dass Ministerpräsident Schweitzer dieses Verhalten duldet oder nicht mehr kontrollieren kann, macht den Skandal vollständig. Hier agiert eine Landesregierung, die demokratische Regeln biegt, wenn sie ihr im Weg stehen.“
Die AfD-Fraktion kündigte an, den Vorgang parlamentarisch im Landtag aufzuklären und gleichzeitig juristisch prüfen zu lassen.
Ebling weist Vorwürfe zurück
Innenminister Michael Ebling hat inzwischen die von der AfD erhobenen Vorwürfe zu einem angeblichen Wahlverbot für AfD-Kandidaten „deutlich“ zurückgewiesen. Sie entbehrten jeder Grundlage, so Ebling.
„Die gesetzlichen Vorgaben für Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz sind eindeutig, gelten unverändert seit vielen Jahren und gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen“, betonte der Minister.
„Es gibt weder ein ´Parteienverbot´ noch ein ´Wahlverbot´. Die Behauptungen der AfD sind schlichtweg falsch und erfunden. Entscheidend sind immer die objektiven Wählbarkeitsvoraussetzungen und die damit verbundene Entscheidung eines Wahlausschusses über die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zu einer Wahl. Dies hat nichts mit deren Parteizugehörigkeit zu tun“, so der Innenminister.
Nach den gesetzlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz entscheide allein der zuständige Wahlausschuss über die Zulassung eines Kandidaten oder einer Kandidatin. Grundlage seien die Wählbarkeitsvoraussetzungen, wie etwa Alter, Wohnsitz und die gesetzlich geforderte Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.
„AfD-Kandidierende treten seit Jahren regulär zu Kommunal- und Bürgermeisterwahlen im Land an. Behauptungen über ein Wahlverbot entbehren daher jeder Grundlage. Dementsprechend ist der aktuell von der AfD aufgeworfene Fall aus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm nach den allgemeinen geltenden gesetzlichen Regeln für Kommunalwahlen zu prüfen.“
Die AfD verdrehe in ihrer öffentlichen Darstellung augenscheinlich den Unterschied zwischen dem passiven Wahlrecht für ein kommunales Wahlamt und den Zulassungsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst. „Auch hier sei vorsorglich betont: Die jüngst präzisierte Verwaltungsvorschrift Verfassungstreue stellt klar, dass Zweifel an der Verfassungstreue in jedem Einzelfall zu prüfen sind. Ein pauschaler Ausschluss vom öffentlichen Dienst erfolgt ausdrücklich nicht. Der von der AfD konstruierte Zusammenhang zwischen Parteimitgliedschaften und der Zulassung zu Kommunalwahlen ist falsch. Die Rechtslage ist klar, die Verfahren sind bewährt, und die Entscheidungen treffen die dafür gesetzlich vorgesehenen Gremien“, so Innenminister Ebling.

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