
Innenminister Michael Ebling (SPD). Foto: Pfalz-Express / Rolf H. Epple
Mainz – Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Vorschriften zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten überarbeitet.
Die neue Verwaltungsvorschrift verschärft die Anforderungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Künftig soll unter anderem die Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen, darunter auch der AfD, ein Hinderungsgrund für eine Einstellung sein oder disziplinarrechtliche Konsequenzen haben können.
Innenminister Michael Ebling erklärte: „Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.“
Die AfD kritisierte den Ausschluss ihrer Mitglieder vom Staatsdienst als „Gesinnungsbürokratie“.
Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift sieht unter anderem vor, dass Bewerber im Einstellungsverfahren künftig schriftlich bestätigen müssen, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder in den letzten fünf Jahren angehört zu haben. Grundlage dafür ist eine vom Verfassungsschutz erstellte Liste, auf der Organisationen geführt werden, bei denen tatsächliche Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die AfD wird auf dieser Liste geführt werden.
Eine Mitgliedschaft in einer solchen Organisation kann im Einzelfall als Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue gewertet werden. Für Personen im bestehenden Dienstverhältnis kann dies disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, bis hin zur Entlassung. Für neue Bewerberinnen und Bewerber kann die Verweigerung der Erklärung oder das Vorliegen von Zweifeln an der Verfassungstreue ein Ablehnungsgrund sein.
Für Polizeibeamtinnen und -beamte gelten laut Innenministerium nochmals strengere Anforderungen. Neben der allgemeinen Pflicht zur Verfassungstreue müssen sie das Ansehen der Polizei wahren und sich für die öffentliche Sicherheit einsetzen. Vor einer Einstellung wird zusätzlich eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt.
Die Verwaltungsvorschrift regelt auch den Austausch zwischen den Behörden und dem Verfassungsschutz. Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten sollen künftig verstärkt in Einstellungs- und Disziplinarverfahren einbezogen werden. Umgekehrt sind Dienststellen verpflichtet, bei entsprechenden Hinweisen Informationen an die Verfassungsschutzbehörden weiterzugeben.
Zusätzlich wird derzeit das Landesdisziplinargesetz überarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem längere Fristen für disziplinarrechtliche Verfahren, eine verpflichtende vorläufige Suspendierung bei besonders schweren Straftaten sowie die Möglichkeit, externe Ermittlungsführer einzusetzen. Anders als einige andere Bundesländer führt Rheinland-Pfalz jedoch keine Entlassung per Verwaltungsakt ein, sondern hält am gerichtlichen Verfahren fest.
Ebling erklärte abschließend: „Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates. Gerade deshalb dürfen dort keine Zweifel bestehen, dass alle, die für diesen Staat arbeiten, mit Überzeugung für unsere Verfassung einstehen. Wer das nicht kann oder will, hat im Dienst des Landes nichts zu suchen.“

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