Sonntag 10.Mai 2026

AfD kritisiert Ausschluss ihrer Mitglieder vom Staatsdienst in Rheinland-Pfalz als „Gesinnungsbürokratie“

10. Juli 2025 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfalz

Jan Bollinger
Foto (Archiv): AfD-RLP-Fraktion

Mainz – Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat die von der Landesregierung beschlossene Verschärfung der Vorschriften zur Verfassungstreue von Beamten scharf verurteilt.

Fraktionschef Dr. Jan Bollinger sprach von einer „Gesinnungsbürokratie im öffentlichen Dienst“ und warf der Ampel-Regierung sowie Innenminister Michael Ebling (SPD) vor, Rheinland-Pfalz „zunehmend in eine autoritäre, undemokratische Richtung“ zu führen. Die AfD-Opposition werde „systematisch schikaniert“, so Bollinger.

Die neue Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass Mitglieder von Organisationen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen werden dürfen. Ebling hatte die Neuregelung am Donnerstag vorgestellt und betont, die Verfassungstreue sei „keine Empfehlung, sondern Pflicht“.

Bollinger weiter: „Die geplante Verwaltungsvorschrift stellt einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte dar und droht, den öffentlichen Dienst in eine Gesinnungsbürokratie zu verwandeln.“ Wenn bereits die bloße Parteimitgliedschaft ohne jedes konkrete Fehlverhalten über eine Einstellung entscheide und disziplinarische Konsequenzen haben könne, zähle „nicht mehr das Handeln eines Beamten, sondern dessen politisches Denken“.

Er rief Betroffene auf, „kühlen Kopf zu bewahren und sich juristisch zu wehren“, und kündigte an: „Die AfD-Fraktion wird politisch und juristisch Widerstand leisten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde verteidigen.“

Außerdem verwies Bollinger auf die Bedeutung von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg und Verhältnismäßigkeit als tragende Säulen des Rechtsstaats. Es sei Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei zu entscheiden, „nicht Aufgabe der Verwaltung oder des Verfassungsschutzes, durch ihre Einschätzungen faktisch Berufsverbote auszusprechen“.

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