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Rheinbrückengegner formieren sich – Rechtsanwalt: Zwei separate Planfeststellungsverfahren unzulässig

8. Juli 2013 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

 

Hartmut Weinrebe, Geschäftsführer BUND Mittlerer Oberrhein: „Straßenbauverwaltungen sollen Blockadehaltung aufgeben.“
Foto: Licht

Karlsruhe/Kreis Germersheim – Anlässlich des Erörterungstermins zur Rheinbrücke, der am 9. Juli in Karlsruhe beginnt, fordert ein länderübergreifendes Bündnis aus Bürgervereinen, Naturschutz- und Verkehrsverbänden sowie Bürgerinitiativen eine „konstruktive Auseinandersetzung mit Argumenten und Alternativen“.

Nach wie vor ignoriere insbesondere der in Rheinland-Pfalz für die Planung zuständige Landesbetrieb Mobilität (LBM) die inzwischen bereits vor zwei Jahren seitens Fachbehörden, Kommunen und Verbänden vorgebrachten Einwendungen. Dies könne nur als Blockadepolitik bezeichnet werden, so das Bündnis.

Notwendig sei es hingegen, die Bestandstrasse und Möglichkeiten zur Sanierung bzw. den Bau einer Ersatz- oder Parallelbrücke in den Fokus zu nehmen. So sei eine dauerhafte Sicherung einer leistungsfähigen Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe zu gewährleisten.

Für die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) erklärt deren Vorsitzender Dr. Peter Keller: „Die vorgelegten Unterlagen zum Natur- und Artenschutz sind so lückenhaft, dass es unverständlich ist, wie die planenden Straßenplanungs­behörden mit diesen in einen Erörterungstermin gehen können. Insbesondere die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten, die erheblich beeinträchtigt würden, sind entweder ungeeignet oder können nicht kurzfristig durchgeführt werden.“ Wie seit dem Erörterungs­termin in Rheinland-Pfalz nun allgemein bekannt sei, stünden viele vorgesehene Flächen nicht zur Verfügung. Zudem seien entgegen gesetzlicher Vorgaben Minderungsmaßnahmen, wie etwa die Aufständerung der Trasse, nicht einmal in Betracht gezogen worden. „Die vorliegende Planung ist artenschutzrechtlich schlichtweg nicht genehmigungsfähig“, so Keller.

„Neuer Stau durch Brückenbau“, sei das Ergebnis der zur Erörterung anstehenden Planung. Diese sehe zukünftig die Verflechtung von fünf auf zwei Fahrspuren im Bereich des so genannten „Ölkreuzes“ im Westen von Karlsruhe vor, wo heute bereits bei einer Verengung von drei auf zwei Spuren zur täglichen Spitzenstunde immer wieder Stau entstehe, sagt Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Mittlerer Oberrhein.

Eine Planrechtfertigung für dieses „verkehrlich untaugliche Bauwerk ist nicht darstellbar. Wir fordern die Straßenbauverwaltungen beider Länder auf, ihr Blockadehaltung aufzugeben. Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, beispielsweise im Bereich des so genannten Knielinger Pförtners, sowie des Lärmschutzes an der bestehenden Straßenverbindung, dürfen nicht länger Tabu sein“, so Weinrebe weiter. Statt auf eine untaugliche und rechtlich nicht zulässige Planung zu beharren, sei es vielmehr höchste Zeit, Sanierungsmöglichkeiten oder gegebenenfalls die Realisierung einer Ersatz- oder Parallelbrücke durchzuplanen und zur Umsetzung zu bringen.

„Verfahrensmängel“

Auf angebliche Verfahrensmängel weist Dr. iur. Dirk Herrmann, der von den Naturschutzverbänden BUND, LNV und NABU bevollmächtige Rechtsanwalt hin: „Eine zwingend gebotene Alternativenprüfung, die alle ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen in die Abwägung einstellt, liegt nicht vor. Beispielsweise ist die Möglichkeit einer Ersatzbrücke offenbar nicht einmal ansatzweise in Betracht gezogen worden.

Dies wäre aber mit sehr viel geringeren Kosten als die jetzt geplante Baumaßnahme (Brückenbau mit Anschluss an das bestehende Wegenetz) verbunden und würde sehr viel geringere Eingriffe in die Natur mit sich bringen. Insofern hätte diese Alternative auch untersucht werden müssen.“ Herrmann weiter: „Ebenso ist die Aufspaltung des Gesamtprojekts Rheinbrücke in zwei separate Planfeststellungsverfahren als unzulässig anzusehen, da die beiden Teilprojekte mit jeweils einem Brückentorso bis zur Strommitte des Rheins niemals eine eigen­ständige Verkehrsfunktion entfalten können.“

„Unser Ziel ist eine dauerhaft leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe“, so die Mitglieder des Bündnisses. Zur Beschleunigung dieses Prozesses sei es notwendig, dass die Planfeststellungs­behörden möglichst schnell die Untauglichkeit der derzeit erörterten Planung bestätigten und das Planfeststellungsverfahren abbrechen würden.

Bündnispartner sind:

BI Bienwald

BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet (BUZO)

Bürgerverein Knielingen – auch als Träger des Bündnisses „Pro Ersatzbrücke“

Bürgerverein Neureut Heide

Bürgerverein Nordstadt

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR)

Hardtwaldfreunde Karlsruhe

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg – Arbeitskreis Karlsruhe (LNV)

NABU Gruppe Karlsruhe sowie Kreisverband Karlsruhe

POLLICHIA

Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Karlsruhe (VCD)

 (red)

 

 

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