
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat Anklage gegen acht deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben.
Die Angeschuldigten seien hinreichend verdächtig, die rechtsterroristische Vereinigung „Revolution Chemnitz“ gegründet und sich an ihr als Mitglieder – der Angeschuldigte Christian K. als Rädelsführer – beteiligt zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag zur Begründung mit.
Darüber hinaus werde den Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs und ersterem – Sten E. – zusätzlich eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Die Angeschuldigten gehörten der „Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und verstanden sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens“, hieß es weiter. Spätestens am 10. September 2018 hätten sich die Angeschuldigten zu der Gruppierung „Revolution Chemnitz“ zusammen geschlossen. Der Angeschuldigte Christian K. habe dabei die zentrale Führungsposition übernommen, die Ausrichtung der Gruppe bestimmt und die weiteren Planungen koordiniert.
„Die Angeschuldigten verfolgten auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen und bisweilen offen nationalsozialistischen Gesinnung ein `revolutionäres`, auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck beabsichtigten sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete – und damit auch todbringende – Anschläge auf ausländische Mitbürger und politisch Andersdenkende“, so die Bundesanwaltschaft.
Zu den von ihnen als Gegner identifizierten Personen hätten die Angeschuldigten auch Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen Establishments gezählt. Vor diesem Hintergrund hätten sie „verschiedene Anstrengungen“ unternommen, sich halbautomatische Schusswaffen zu verschaffen.
„Die `Revolution` – die `Systemwende` – sollte mit einem symbolträchtigen Geschehen am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2018, eingeleitet werden“, hieß es weiter. Am 14. September 2018 hätten die Angeschuldigten einen sogenannten „Probelauf“ für den beabsichtigten Auftakt der „Systemwende“ durchgeführt, „wobei auf den Einsatz tödlicher Waffen ausdrücklich noch verzichtet werden“ sollte.
„Die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. begaben sich – bewaffnet mit Glasflaschen und Quarzhandschuhen – gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf die Schlossteichinsel in Chemnitz“, so der Generalbundesanwalt. Dort hätten sie Anhänger der „Antifa“ erwartet, gegen die sie vorgehen wollten.
„Nachdem der Angeschuldigte Sten E. bereits auf dem gemeinsamen Weg zur Schlossteichinsel eine männliche Person nach einer kurzen Befragung mit der flachen Hand hart ins Gesicht geschlagen hatte, traf die Gruppe an dem Zielort zunächst auf etwa 20 Jugendliche, die dort Geburtstag feierten. Sie kreisten diese ein und verfolgten, stießen und schubsten einzelne von den eingeschüchterten Jugendlichen. Anschließend griff die Gruppe um die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. mehrere ausländische Mitbürger an, wobei eines der Opfer durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt wurde“, hieß es weiter.
Sämtliche Angeschuldigten befänden sich in Haft. Der Angeschuldigte Christian K. sei bereits am 14. September 2018 von der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die übrigen Angeschuldigten am 1. Oktober 2018 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen worden. Gegen alle hätte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet, so die Bundesanwaltschaft. (dts Nachrichtenagentur/red)

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