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Die Bundesregierung will die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens künftig vereinfachen. Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ soll dazu das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, teilten das Bundesfamilien- und das Bundesjustizministerium am Donnerstag mit.
Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sollen entsprechende Änderungen demnach künftig durch eine einfache Erklärung vor dem Standesamt vornehmen können. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellten die Eckpunkte des neuen Gesetzes am Donnerstag vor.
Die bisherige Regelung gilt in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig. Das neue Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens.
Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden. „Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen“, sagte die Familienministerin.
Buschmann sagte: „Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist.“ (dts Nachrichtenagentur)

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