
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Bundestag hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Regelungen beschlossen.
Das sogenannte „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Mittwoch mit 415 Ja-Stimmen gegen 236 Nein-Stimmen verabschiedet, 8 Abgeordnete enthielten sich.
Unter anderem werden demnach im Infektionsschutzgesetz künftig konkret „besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus“ genannt und geregelt, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht oder Reiseverbote, die Schließung von Betrieben und Einrichtungen oder Veranstaltungs- und Gottesdienstverbote.
„Wir wollen weiter gut durch diese Krise kommen. Dafür müssen wir uns immer wieder der Lage anpassen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwochnachmittag im Bundestag. Das Virus sei dynamisch, man selbst müsse es auch sein. „Daher nun das dritte Bevölkerungsschutzgesetz in neun Monaten, das uns in dynamischer Lage die rechtliche Grundlage gibt mit diesem Virus noch besser umzugehen“, so Spahn.
Bei der Rede des Gesundheitsministers protestierte die AfD-Fraktion mit Transparenten gegen angebliche Grundrechtsverstöße, die sie nach Aufforderung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) wieder verschwinden ließ. Spahn, der die Pandemie als „Jahrhundertereignis“ bezeichnete, betonte nochmals, dass es keine Impfpflicht geben werde. Zu AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sagte er „Hören Sie endlich auf, etwas anderes zu behaupten.“
Vor dem Bundestag gab es heftige Proteste, die Polizei setzte Wasserwerfer ein, es gab zahlreiche Festnahmen. (dts Nachrichtenagentur/red)

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