Barley (SPD) gegen Spahn (CDU): Bundesjustizministerin drängt auf Änderung von Paragraf 219a

24. April 2018 | Kategorie: Politik

Dr. Katharina Barley.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Berlin  – Im Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine Änderung des Paragrafen 219a gedrängt und sich damit gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestellt.

„Es geht nicht um Werbung, es geht um Information“, sagte Barley der „Rheinischen Post“. Betroffene Frauen bräuchten Unterstützung in einer persönlichen Krisensituation. „Dafür ist es wichtig, dass Ärzte, die solche Eingriffe vornehmen, darüber auch informieren dürfen“, sagte Barley.

Die Ärzte bräuchten Rechtssicherheit. Zuvor hatte Spahn bekräftigt, dass aus seiner Sicht eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei, damit Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation sich umfänglich informieren könnten.

Der Parteivorstand der Sozialdemokraten hatte hingegen per Beschluss eine Änderung des Paragrafen 219a bis Herbst gefordert und ansonsten eine freie Abstimmung im Bundestag verlangt.

Das Regelwerk stellt derzeit die Werbung für und die Ankündigung von Abtreibungen unter Strafe. Ende 2017 war eine Gießener Ärztin verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

Um eine Lösung in der Koalition zu finden, erarbeitet derzeit das Bundesjustizministerium an einen Gesetzentwurf. (dts Nachrichtenagentur)

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